Welche Strafe ist im Zusammenhang mit Verstossen gegen das Wettbewerbs und Kartellrecht moglich?

Welche Strafe ist im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wettbewerbs und Kartellrecht möglich?

Die Geldbuße gegen die verantwortlichen Personen beträgt bis zu einer Million Euro. Die Unternehmen sowie Unternehmensvereinigungen können mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangt werden. Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere und der Dauer der Tat.

Wann sind Preisabsprachen zulässig?

Vorteilhaft sind Preisabsprachen, wenn lediglich eine geringe Anzahl an Anbietern eines wichtigen Produkts vielen Nachfragern gegenübersteht. Insoweit gilt folgendes: Erhält der Verbraucher am Ende günstigere oder sicherere Produkte, handelt es sich nicht um eine kartellrechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung.

Was ist das Kartellgesetz?

Kartellgesetz Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GBW) oder im Volksmund auch Kartellgesetz genannt, ist quasi das Grundgesetz der deutschen Wirtschaft . Es betrifft sämtliche Unternehmen in Deutschland und schreibt ihnen einige grundlegende Dinge zum Beispiel in Bezug auf die Preisbildung vor.

LESEN SIE AUCH:   Wann wird aus Beeintrachtigung eine Behinderung?

Was ist das Kartellrecht geregelt?

Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als Institution. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten und zum Beispiel Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen verhindern. Wo ist das Kartellrecht geregelt?

Welche Zwecke verfolgt das Kartellrecht?

Welchen Zweck verfolgt das Kartellrecht? Das Kartellrecht schützt den Wettbewerb als Institution. Es soll den freien Leistungswettbewerb als solchen gewährleisten und zum Beispiel Monopole und wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen verhindern.

Was ist das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen?

Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG) bezweckt, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und damit den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.