Welche Strafe bei Bedrohung und Beleidigung?

Welche Strafe bei Bedrohung und Beleidigung?

Im Gesetz heißt es: (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Was passiert bei einer privatklage?

Im Gegensatz zu einer “normalen Klage” übernimmt der private Kläger die Strafverfolgung vor Gericht selbst, nicht der Staatsanwalt. Die Privatklage ist eine Sonderform des Strafprozesses. Ist das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung gering, verweist die Staatsanwaltschaft auf die Option der Privatklage.

Ist die Bedrohung von Nötigung nach § 240 StGB erforderlich?

Abzugrenzen in der Praxis ist die Bedrohung oftmals von der Nötigung nach § 240 StGB. Für eine Nötigung ist also keine Drohung mit einem Verbrechen notwendig, wie es die Bedrohung nach § 241 StGB voraussetzt.

Was ist eine Freiheitsstrafe für eine Bedrohung?

Gemäß deutschem Strafrecht sieht die Bedrohung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Der Tatbestand ist somit als Vergehen ausgestaltet. Begrifflich gilt es ein solches stets von einem Verbrechen abzugrenzen.

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Wie erfolgt die Bedrohung im strafrechtlichen Sinne?

Die Bedrohung im strafrechtlichen Sinne erfolgt immer abstrakt. Dieser Teil der Vorschrift besagt zusammengefasst, dass der Täter seinem Opfer oder einer ihm nahestehenden Person mit der Verübung eines Verbrechens drohen muss, um den Tatbestand zu erfüllen.

Wie kommt die Strafe bei einer Bedrohung an?

Bei einer Bedrohung muss der Täter also nicht zwingend ins Gefängnis, sondern kann auch alternativ eine Geldstrafe auferlegt bekommen. Bedrohung (© Sabphoto / Fotolia.com) Wie die Strafe konkret bei einer Verurteilung wegen Bedrohung ausfällt, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Dabei spielen verschiedenste Faktoren eine Rolle.