Welche Schritte sind nach einem Arbeitsunfall zu beachten?

Welche Schritte sind nach einem Arbeitsunfall zu beachten?

Schritt: Rettungskette in Gang setzen.

  • Schritt: Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft melden.
  • Schritt: Leichte Verletzungen im Verbandbuch dokumentieren.
  • Schritt: So wird die Unfallanzeige gemacht.
  • Schritt: Durchgangsarzt einschalten.
  • Schritt: Psychische Folgen abklären lassen.
  • Was muss ich machen wenn ich ein Arbeitsunfall hatte?

    Arbeitsunfall melden Melden Sie jeden Unfall in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur so sind eventuelle Folgeschäden versichert. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt meist durch den Arbeitgeber.

    Wie melde ich ein Arbeitsunfall?

    Arbeitsunfall melden: Wie wird das gemacht?

    1. Er lädt das Formular zur Unfallanzeige auf der Internetseite der für sein Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) herunter, füllt es aus und schickt zwei Exemplare an die BG bzw. Unfallkasse.
    2. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsunfall auch direkt online melden.
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    Wohin nach einem Arbeitsunfall?

    Grundsätzlich gilt: Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen Verletzte eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin/D-Arzt) aufsuchen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass unsere Versicherten schnell die bestmögliche Behandlung erhalten.

    Kann man bei einem Arbeitsunfall gekündigt werden?

    Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer generell nur dann kündigen, wenn er sich an die gesetzlichen Fristen hält und einen konkreten Grund hat. Das gilt auch nach einem Arbeitsunfall. Eine Kündigung darf weder treu- noch sittenwidrig sein.

    Wie sollte die Meldung vom Arbeitsunfall vorgenommen werden?

    Die Meldung vom Arbeitsunfall sollte unbedingt vorgenommen werden, da Folgeschäden schlecht einzuschätzen sind. Da häufig eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen können, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall.

    Wie zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld?

    Da häufig eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und Sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nicht nachkommen können, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld bei einem Arbeitsunfall. Dies erhalten Sie allerdings nur, solange Sie auch tatsächlich nicht in der Lage sind zu arbeiten.

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    Ist eine Verletzung während der Arbeit unbedenklich?

    Wird eine Verletzung während der Arbeit beispielsweise als unbedenklich abgetan und der Arbeitnehmer meldet den Arbeitsunfall gar nicht erst beim Arbeitgeber, kann dieser wiederum seiner Pflicht nicht nachkommen, der BG den Unfall zu melden.

    Ist es möglich einen Arbeitsunfall nachträglich zu melden?

    Ist es möglich, einen Arbeitsunfall nachträglich zu melden? Wird eine Verletzung während der Arbeit beispielsweise als unbedenklich abgetan und der Arbeitnehmer meldet den Arbeitsunfall gar nicht erst beim Arbeitgeber, kann dieser wiederum seiner Pflicht nicht nachkommen, der BG den Unfall zu melden.