Welche Schäden übernimmt die Glasversicherung?
Grundsätzlich gilt: Die Haftung der Glasversicherung erfasst nur den Glasbruch – Kratzer, Schrammen, Absplitterungen, Trübung und andere Schönheitsfehler sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hohlglas wie Vasen, Lampen, Trinkgläser sowie anderes Glasgeschirr sind vom Versicherungsschutz nicht abgedeckt.
Sind Grundwasserschäden versichert?
Grundwasserschäden sind nur versichert, wenn das Grundwasser hochwasserbedingt oberirdisch in das Haus eindringt. Voraussetzung für eine Schadensregulierung ist eine Elementarschadenversicherung mit Grundwassereinschluss.
Ist Riss oder Sprung in der Vorderseite gleichzusetzen?
Ein Riss oder Sprung in der Vorderseite, der bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Oberflächenbeschädigungen (z. B. Schrammen).
Sind sie selbst verantwortlich für die Risse?
Wenn Sie selbst verantwortlich für die Risse sind – nicht zwangsläufig in dem Sinn, dass Sie sie verursacht haben, sondern, dass die Risse in Ihrem Verantwortungsbereich entstanden sind – deckt in der Regel keine Versicherung der Schaden. Manche Versicherungen tragen die Eigenschäden, wenn Elementarschäden ursächlich sind.
Wie haben sie ein Recht auf Beseitigung ihrer Risse?
Sie haben ein Recht auf Beseitigung, wenn die Risse auf den Mietgegenstand wertmindernd oder einschränkend wirken. Rein kosmetisches Verputzen muss der Vermieter nicht vornehmen. Das gilt für Schäden in der Wohnung. Wenn am Haus selbst Risse zu finden sind, können Sie nicht grundsätzlich auf einer Behebung bestehen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 68 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst. Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?