Welche Schaden muss der Vermieter bezahlen?

Welche Schäden muss der Vermieter bezahlen?

Übersetzt heißt das also: Der Vermieter muss für große wie auch kleine Reparaturen im Haus oder der Wohnung aufkommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Mieter stets kostenfrei aus möglichen Reparaturen herauskommt. Hinzu kommen Reparaturen von mutwillig oder fahrlässig herbeigeführten Schäden (2.).

Wie lange hat der Vermieter Zeit einen Wasserschaden zu beseitigen?

Ist der Wasserschaden so groß, dass die Wohnung für längere Zeit unbewohnbar ist, kann der Mieter die Wohnung fristlos und außerordentlich kündigen. Wird die Wohnung innerhalb kurzer Zeit (zwei bis drei Wochen) saniert, ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Die Wohnung kann dann nur fristgerecht gekündigt werden.

Kann der Vermieter den Mangel beseitigen?

Bevor Sie den Vermieter anzeigen, können Sie den Mangel auch erst selbst auf eigene Kosten beseitigen oder reparieren lassen, um dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter vorzubringen. Des Weiteren ist es natürlich in einigen Fällen auch möglich, die Miete zunächst unter Vorbehalt zu zahlen oder zurückzubehalten.

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Wie kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Vermietern?

Geht es zum Beispiel um die Nebenkostenabrechnung oder die Mietkaution, kommt es verhältnismäßig sehr häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, die auch vor Gericht landen. Wenn Sie den Vermieter grundlos anzeigen, droht Ihnen unter Umständen eine Kündigung.

Wie ist der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu nutzen?

Prinzipiell ist der Vermieter verpflichtet, dass Sie als Mieter die Wohnung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auch nutzen können. Das bedeutet, er ist für die Instandsetzung zuständig sowie für Mängel, welche der Mieter oder dessen Besuch nicht selbst verschuldet haben.

Kann der Vermieter die Mängelbeseitigung auffordern?

Wer nicht nachweisen kann, dass er den Vermieter mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. Einzige Ausnahme: Bei „Gefahr im Verzug“, etwa einem Rohrbruch, kann man sofort einen Handwerker rufen, sofern der Vermieter nicht zu erreichen ist.