Welche Rugefristen sind zu beachten 377 HGB?

Welche Rügefristen sind zu beachten 377 HGB?

„offene“ Mängel, die auch ohne Untersuchung offensichtlich sind, müssen innerhalb von ein bis zwei Tagen ab Ablieferung gerügt werden. b) Mängel, die sich erst im Rahmen einer Untersuchung zeigen, müssen innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Abschluss der Untersuchung gerügt werden.

Welche Rügefristen sind zu beachten?

„Offene” Mängel: Mängel, die auch ohne Untersuchung offensichtlich sind. Rügefrist: 1 bis 2 Tage ab Ablieferung. Mängel, die erst im Rahmen einer gründlichen Untersuchung festgestellt werden können: Rügefrist: 1 bis 2 Tage nach Abschluss der Untersuchung.

Wann greift 377 HGB?

§ 377 HGB obliegt es dem Käufer die vom Verkäufer gelieferte Waren umgehend zu untersuchen. Stellt der Käufer fest, dass die Ware mangelhaft ist, muss er dies sofort rügen. Entgegen dem Wortlaut genügt allerdings eine Verdachtsrüge. (RG 106, 360,138, 336, BGH LM Nr 1, 18) Dies ist eine Rüge ohne vorherige Untersuchung.

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Was ist die rügefrist?

Die Rügefrist handelt von der Zeit, während der eine „Rüge“ über einen Mangel formell zu erheben ist. Mit Fristablauf endet das Rügerecht und damit auch die Pflicht zur Mangelbehebung.

Was ist ein rügefrist?

Rügefristen: Bedeutung und Beratung Im Handelsrecht für Kaufleute kann eine Rügefrist bedeuten, dass innerhalb einer bestimmten Frist eine Rüge abgegeben werden muss, da ansonsten ein Schweigen – ganz im Gegenteil zur sonstigen Rechtslage – ausnahmsweise als Zustimmung gewertet werden kann.

Welche Grundsätze sind bei einer Mängelrüge zu beachten?

Sind bei einem Kaufvertrag sowohl Käufer als auch Verkäufer Kaufleute, gilt gemäß § 377 HGB eine kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht. Danach muss der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Mängel untersuchen und diese dem Verkäufer unverzüglich anzeigen.

Wann ist ein Mängel zu rügen?

Die Rügefrist liegt im Regelfall bei ein bis zwei Tagen. Hat der Käufer einen begründeten Verdacht oder ist offenkundig, dass ein Mangel vorliegt, kann er diesen ohne Untersuchung rügen – und zwar unverzüglich nach Ablieferung.

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Welche Rechte bei verstecktem Mängel?

Im Grunde können versteckte Mängel an beweglichen Sachen bis zu 2 Jahre geltend gemacht werden, bei unbeweglichen sogar 3 Jahre. Sollten dem Käufer hingegen weitere Zusagen gemacht werden und der Sache weitere Eigenschaften zugeschrieben werden, kann der Anspruch auf Gewährleistung auch darüber hinaus gehen.