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Welche Rolle spielt die Akte im Zwischenverfahren?
Das Zwischenverfahren. Mit der Erhebung der Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft dem zuständigen Gericht die Akten mit dem Antrag vor, das Hauptverfahren zu eröffnen. Damit endet das Ermittlungsverfahren und es beginnt das Zwischenverfahren, welches in den §§ 199 bis 211 StPO geregelt ist.
Wann Zwischenverfahren?
Das Zwischenverfahren wird eröffnet, sobald die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage erhebt oder den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellt. Um öffentliche Anklage zu erheben, richtet sie gemäß § 170 Abs. 1 StPO beim zuständigen Strafgericht ihren Antrag darauf, das Hauptverfahren zu eröffnen.
Was ist eine Anklageschrift?
Anklageschrift bezeichnet man ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Gericht, mit dem beantragt wird, eine öffentliche Hauptverhandlung zu erheben.
Was ist eine Beschwerde?
Als Beschwerde wird allgemein die Äußerung eines Kunden bezeichnet, die eine Unzufriedenheit ausdrückt und mit einer Forderung an den Verkäufer oder Dienstleister verbunden ist. Eine Beschwerde dient hauptsächlich dazu, seinem Unmut Luft zu machen. Bei einer Beschwerde gibt es keinen Rechtsanspruch gegenüber einer Einrichtung.
Welche prozessualen Wirkungen hat eine Anklage?
Prozessuale Wirkungen einer Anklage. Die prozessualen Wirkungen einer Anklage sind vielfältig. Neben dem Wechsel der Zuständigkeit von Staatanwaltschaft (die der Exekutive zugeordnet ist) auf das Gericht (Judikative) hat sie beispielsweise Wirkungen für die Verjährung und das Recht eines Verteidigers auf Akteneinsicht.
Was ist eine Anklage?
Als Anklage bzw. Anklageschrift bezeichnet man ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Gericht, mit dem beantragt wird, eine öffentliche Hauptverhandlung zu erheben. Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt nach dem Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung…