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Welche Regelungen gelten während der Schwangerschaft?
Während der gesamten Schwangerschaft gelten besondere Regelungen laut Mutterschutzgesetz. Sind Sie schwanger und ein befristeter Arbeitsvertrag liegt vor, dürfen Sie beispielsweise keine Arbeiten verrichten, die Ihrer Gesundheit oder der Ihres Kindes schaden.
Wie ist der Mutterschutz für Arbeitnehmer und schwanger?
Wenn Sie Arbeitnehmerin und schwanger sind oder ein Kind stillen, dann gilt für Sie der Mutterschutz. Um ihr Einkommen zu sichern, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten, können Sie Mutterschaftsleistungen bekommen.
Wann gilt das Beschäftigungsverbot während und nach der Schwangerschaft?
Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbot während und nach der Schwangerschaft. Sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt Ihres Kindes gilt laut § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) das allgemeine Beschäftigungsverbot.
Wie wirkt sich die Schwangerschaft auf das Arbeitsverhältnis?
Die Schwangerschaft wirkt sich u. a. auf das Arbeitsverhältnis aus. Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen die Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuschG). So gelten beispielsweise kurz vor der Entbindung der Mutterschutz, gesonderte Arbeitszeiten und ein spezieller Kündigungsschutz während der Schwangerschaft.
Kann man nicht gekündigt werden während der Schwangerschaft?
Grundsätzlich können Sie nicht gekündigt werden, wenn während der Schwangerschaft ein befristeter Vertrag vorliegt. Damit diese Regelung gilt, sollten Sie Ihren Arbeitgeber allerdings schnellstmöglich über die Schwangerschaft informieren. Sind Sie schwanger, wird ein befristeter Arbeitsvertrag aber nicht automatisch verlängert.
Was sind die Beschwerden während der Schwangerschaft?
Gegen Ende der Schwangerschaft nehmen bei den meisten Frauen die Beschwerden wieder zu. Rückenschmerzen, Sodbrennen, ein dicker Bauch und das Austreten von Vormilch aus der Brust können die Lust auf Sex in der Schwangerschaft bremsen.
Wie lang ist der Schwangerschaftstermin für die schwangere beschäftigte?
Sechs Wochenvor dem errechneten Geburtstermin kann die schwangere Beschäftigte in den Mutterschutzgehen. Während dieser Zeit erhalten Sie, wenn ein befristeter Vertrag in der Schwangerschaft vorliegt, Ihr volles Gehaltausgezahlt. Bis acht Wochen nach der Entbindung besteht im Normalfall außerdem ein absolutes Beschäftigungsverbot.