Welche Regelungen gelten bei einem Konkurs?

Welche Regelungen gelten bei einem Konkurs?

Der Begriff Konkurs hat dieselbe Bedeutung wie die Insolvenz: die (drohende) Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eines Schuldners. Welche Regelungen gelten bei einem Konkurs des Schuldners? Bis 1999 waren die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners und die entsprechenden Verfahren in der Konkursordnung geregelt.

Wie ordnet man einen Konkursverwalter an?

Sobald ein solcher Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingeht und die Gründe für den Konkurs glaubhaft gemacht wurden, ordnet der zuständige Richter normalerweise ein vorläufiges Konkursverfahren an und ernennt einen Konkursverwalter.

Was ist das Konkursverfahren?

Das Konkursverfahren ist die ältere Bezeichnung für das heute bekannte Insolvenzverfahren. Hat sich ein Unternehmen überschuldet und wurde damit auch zahlungsunfähig, dann kann ein Konkursverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.

Wie kann das Gericht den Konkurs aufschieben?

Das Gericht kann auf Antrag des Verwaltungsrates oder eines Gläubigers den Konkurs aufschieben, falls Aussicht auf Sanierung besteht. Dieser Fall tritt eher selten ein. Der Schuldner kann auch vorschlagen, sich mit den Gläubigern zu einigen, was in der Fachsprache als Nachlassverfahren bezeichnet wird.

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Wann muss das Unternehmen einen Konkurs beantragen?

Bei einem (drohenden) Konkurs muss das Unternehmen innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht beantragen.

Wie kann ich ein insolventes Unternehmen beantragen?

Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens können bei der Arbeitsagentur Insolvenzgeld (veraltet: Konkursausfallgeld) beantragen. Näheres erfahren Sie im folgenden Abschnitt. Was bedeutet Konkurs? Eine Definition zum Begriff der Insolvenz Konkurs oder Insolvenz? – Neue und alte Rechtslage Was bedeutet Konkurs?

Was ist das Insolvenzrecht Insolvenz?

Dieser Zustand wird im Insolvenzrecht Insolvenz genannt oder – umgangssprachlich – „in Konkurs gehen“. Für diese Pleite kann es nach der Insolvenzordnung drei Gründe geben: Ist das Unternehmen nicht in der Lage, die fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen, so gilt es als zahlungsunfähig.