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Welche Regeln gibt es für die Arbeitszeitkonten?
Weiterhin gibt es sowohl Pausen als auch Regeln unter anderem für Schicht-, Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit vor. Die Vorgaben müssen Sie auch bei modernen Arbeitszeitmodellen wie flexibler Arbeitszeit mit Arbeitszeitkonten oder Vertrauensarbeitszeit beachten. Wie Reisezeiten zu bewerten sind, hat die Rechtsprechung mehrfach entschieden.
Wann sind die Mitarbeiter in der Gleitzeit anwesend?
Davor und danach ist es den Mitarbeitern im Sinne der Gleitzeit Definition überlassen, wann Sie ins Büro kommen und wieder gehen, solange sie zwischen 10 und 14 Uhr anwesend sind und ihre vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten von “x” Stunden einhalten.
Wie wird die tatsächliche Arbeitszeit festgestellt?
Dabei wird die Arbeitszeit, die ein Arbeitnehmer leistet, in der Regel elektronisch festgestellt. Die tatsächliche Arbeitszeit wird dann mit der vertraglich geregelten Arbeitszeit abgeglichen und es entsteht ein Zeitguthaben.
Ist die Verteilung der wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeit geregelt?
Ist die Verteilung der wöchentlichen bzw. monatlichen Arbeitszeit nicht durch Gesetz, Vertrag oder Vereinbarung geregelt, unterliegt sie nach § 106 GewO dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Der darf die Zeit der Arbeitsleistung dann nach billigem Ermessen genauer bestimmen.
Was ist eine Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes?
“Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.“ § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Wie lange müssen Arbeitszeiten unterbrochen werden?
Arbeitszeiten müssen durch Pausen unterbrochen werden – die gesetzliche Regelung schreibt eine 30-minütige Unterbrechung vor, wenn die Arbeitszeit pro Tag maximal neun Stunden dauert. Prinzipiell steht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmern frei, ob Sie einen Vertrag mündlich oder schriftlich abschließen.
Was ist die Arbeitszeit im Sinne des ArbZG?
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 ArbZG). Bei der betrieblichen Gestaltung der Arbeitszeit sind zwingende Schutzvorschriften zu beachten.