Inhaltsverzeichnis
Welche Rechtsgüter sind geschützt?
Geschützt sind beispielsweise das Leben, das Eigentum, die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit einer Person. Zu den Rechtsgütern der Allgemeinheit ist hingegen beispielsweise die Sicherheit des Straßenverkehrs zu verstehen. Diese betreffen Notwehr und Nothilfe nicht. Notwehr setzt stets das Vorliegen einer Notwehrlage voraus.
Ist eine geschützte Berufsbezeichnung unberechtigt?
Auch Berufe wie Dolmetscher, Informatiker oder Journalist sind nicht geschützt. Diese Titel dürfen ohne Ausbildung verwendet werden. Wenn eine geschützte Berufsbezeichnung unberechtigt verwendet wird, kann dies durch Mitbewerber und Verbände abgemahnt werden.
Welche Berufsbezeichnungen sind im Handwerk geschützt?
Diese sind in der Regel auch staatlich anerkannt. Im Handwerk sind geschützte Berufsbezeichnungen regelmäßig anzutreffen. Besonders den Titel eines »Meisters« oder »Gesellen« darf nur der tragen, der die entsprechende Prüfung erfolgreich absolviert hat.
Was ist die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme?
Zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme stehen sich im Wesentlichen zwei Theorien gegenüber: Subjektive Theorie (Animustheorie) (BGH): Täter sei, wer die Tat als eigene (Täterwillen, animus auctoris ), Teilnehmer sei, wer die Tat als fremde (Teilnehmerwillen, animus socii) wolle. [1]
Wie sieht das Landschaftsschutzgesetz zum Umweltschutz aus?
Das Landschaftsschutzgesetzt sieht, wie bei den meisten Gesetzestexten zum Umweltschutz, in jedem Bundesland etwas anders aus, sodass nicht pauschal gesagt werden kann, wann es legal ist, ein Feuer zu machen. Dabei ist es grundsätzlich verboten, ein Feuer zu machen, wenn man sich an einem der folgenden Orte aufhält:
Ist es verboten ein Feuer zu machen auf öffentlichen Plätzen?
Dabei ist es grundsätzlich verboten, ein Feuer zu machen, wenn man sich an einem der folgenden Orte aufhält: in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturreservaten, auf einem fremden Privatgrundstück (ohne Erlaubnis) auf öffentlichen Plätzen.
Welche Vorschrift schützt die Freiheit der Willensbetätigung?
Die Vorschrift schützt die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung. Kurzum die Freiheit des beliebigen Handelns. § 240 I StGB ein Erfolgsdelikt. Die Nötigung setzt voraus, dass durch das Nötigungsmittel das vom Täter erwünschte Verhalten des Opfers veranlasst wird und dass dies gegen den Willen des Opfers geschieht.