Welche Rechtsguter schutzt 253 Stgb?

Welche Rechtsgüter schützt 253 Stgb?

§ 253 wird durch eine Nötigung ein Vermögensschaden bei dem Opfer herbeigeführt. Geschütztes Rechtsgut ist dementsprechend zum einen, wie bei § 263 auch, das Vermögen, zum anderen aber, wie bei § 240, die persönliche Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung.

Was ist Erpressung für eine Straftat?

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren …

Welche Strafe gibt es für Erpressung?

Wie alt ist die Geschichte der Erpressung?

Die Geschichte der Erpressung ist nahezu so alt wie die Menschheit selbst. Denn wo es Vermögen gibt, dort herrscht auch immer Missgunst und das Verlangen, sich Sach- und finanzielle Güter zu verschaffen. Im antiken Athen bestritten die sogenannten Sykophanten ihren Lebensunterhalt mit Erpressungen.

LESEN SIE AUCH:   Kann man L-Thyroxin auch nach dem Essen nehmen?

Ist der Tatbestand der räuberischen Erpressung strafbar?

Während sich § 253 StGB auf Gewalt gegen Sachen bezieht, stellt der Tatbestand der räuberischen Erpressung Gewalttaten gegen Personen unter Strafe. Das Strafmaß für die Erpressung liegt bei einer Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. Dies regelt der erste Absatz von Paragraph 253 im Strafgesetzbuch.

Was stellt die Erpressung unter Strafe dar?

§ 255 StGB stellt eine Qualifikation der Erpressung dar. Während sich § 253 StGB auf Gewalt gegen Sachen bezieht, stellt der Tatbestand der räuberischen Erpressung Gewalttaten gegen Personen unter Strafe. Das Strafmaß für die Erpressung liegt bei einer Freiheitsstraße von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

Wie setzt sich eine Erpressung zusammen?

Eine Erpressung setzt sich zusammen aus der Nötigung durch eine Gewaltanwendung oder einer Drohung einerseits und andererseits der Absicht sich zu bereichern. Damit schützt die Norm der Erpressung auch das Vermögen des Opfers.