Inhaltsverzeichnis
Welche Rechtsgeschäfte sind für den minderjährigen vorteilhaft?
Eine Ausnahme gilt für Rechtsgeschäfte, die für den Minderjährigen nach Paragraf 107 BGB „rechtlich lediglich vorteilhaft“ ist, etwa im Falle einer Schenkung. Eine weitere Einschränkung bestimmt der „Taschengeldparagraf“ (siehe nächste Frage).
Welche Chancen haben Familien mit minderjährigen Kindern?
Familien mit minderjährigen Kindern haben jedoch gute Chancen, die Zahlung von Abmahngebühren abzuwehren. Voraussetzung dafür ist der Nachweis, den Nachwuchs altersadäquat über die Risiken der Nutzung von P2P-Netzwerken belehrt zu haben.
Wie können Minderjährige ihre Handlungen erkennen?
Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen Minderjährige bei ihren Handlungen außerdem in der Lage sein, „die Gefährlichkeit beziehungsweise das Unrecht ihres Handelns“ zu erkennen. Diese potenzielle Einsichtsfähigkeit steigt normalerweise mit dem Alter.
Wann dürfen jüngere Kinder Rechtsgeschäfte tätigen?
Jüngere Kinder dürfen deshalb auf keinen Fall selbstständig Rechtsgeschäfte tätigen, also zum Beispiel Verträge schließen oder kündigen. Sie benötigen einen gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern. Zwischen dem 7. und dem vollendeten 18.
Wie ist die Volljährigkeit für Minderjährige möglich?
Grundsätzlich ist es für Minderjährige nicht möglich Schulden aufzubauen bis sie volljährig sind. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB).
Was sind Schulden und minderjährigkeiten?
Schulden und Minderjährigkeit: Der Umgang von Minderjährigen mit Schulden / Taschengeld. Grundsätzlich ist es für Minderjährige nicht möglich Schulden aufzubauen bis sie volljährig sind. Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein (§ 2 BGB).
Wie ist die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen geregelt?
Die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen, der in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, wird in den §§ 106 ff. BGB geregelt. Es gibt vier Möglichkeiten, die Wirksamkeit der Willenserklärung eines Minderjährigen zu erreichen. I. Lediglich rechtlich vorteilhaft, § 107 BGB