Welche Rechtsfolge ergibt sich wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsatzlich verletzt wird?

Welche Rechtsfolge ergibt sich wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt wird?

Rücktrittsrecht des Versicherers bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Kennt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht und verletzt er diese bewusst (Vorsatz) kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, § 19 Abs. 2 VVG. 4 VVG gegebenenfalls die Möglichkeit einer Vertragsanpassung.

Was sind gesetzliche Obliegenheiten?

Die wichtigsten gesetzlichen Obliegenheiten sind die vorvertragliche Anzeigepflicht (§§ 16 bis 22 VVG), Unterlassungs- und Anzeigepflichten im Zusammenhang mit einer Gefahrenerhöhung (§§ 23-30 VVG), die Obliegenheit zur Anzeige eines Versicherungsfalls (§ 33 VVG) und die Auskunfts- und Belegpflicht (§ 34 VVG).

Ist der Versicherer verpflichtet eine Pflichtverletzung zu vertreten?

Verletzt der Versicherer im Versicherungsrecht eine Verpflichtung nach § 6 Absatz 1, 2 oder 4 VVG, ist er dem Versicherungsnehmer zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Versicherer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

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Wie kann der Versicherungsnehmer auf eine schriftliche Erklärung verzichten?

Der Versicherungsnehmer kann im Einzelfall auf eine Beratung durch schriftliche Erklärung verzichten. Verletzt der Versicherer im Versicherungsrecht eine Verpflichtung nach § 6 Absatz 1, 2 oder 4 VVG, ist er dem Versicherungsnehmer zum Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verpflichtet.

Was kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen?

Im Versicherungsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit vom Versicherer Abschriften der Erklärungen verlangen, die er mit Bezug auf den Vertrag abgegeben hat.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls?

Häufig liegen sie aber dergestalt vor, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalls zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden ergreifen oder er dem Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist über den eingetretenen Versicherungsfall informieren muss. Der Versicherungsnehmer hat aber auch Rechte, die nur ihm zustehen.