Welche Rechte hat man mit Aufenthaltserlaubnis?

Welche Rechte hat man mit Aufenthaltserlaubnis?

Mit einem Aufenthaltstitel ist der Betroffene dazu berechtigt, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, sofern der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt oder das im Aufenthaltsgesetz so definiert ist.

Welche Aufenthaltserlaubnis gibt es in Deutschland?

Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor: die: Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum. Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU und das Visum werden jeweils befristet erteilt.

Wie sind die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis geregelt?

Im Aufenthaltsgesetz sind zudem die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geregelt. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur dann eine Option bzw. zulässig, wenn diese Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Ist eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglich?

Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung gefordert werden, auch weiterhin vorliegen. Allerdings kann die zuständige Behörde eine Verlängerung ausschließen, wenn der Aufenthalt nach seiner Zweckbestimmung nur vorübergehend sein sollte.

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Ist ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Erwerbstätigkeit?

Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt. Was muss ich beachten, wenn meine Aufenthaltserlaubnis abläuft? Sie müssen dringend darauf achten, vor Ablauf der Geltungsdauer einen Antrag auf Verlängerung bzw.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen?

Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird Personen erteilt, die aufgrund eines positiven Asylverfahrens entweder eine Asylberechtigung oder eine Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben (siehe § 25 Abs. 1 bzw. Abs. 2 AufenthG). Beide Aufenthaltstitel haben die gleichen Rechtsfolgen.