Welche Rechte hat der Verkaufer bei einer mangelhaften Lieferung?

Welche Rechte hat der Verkäufer bei einer mangelhaften Lieferung?

Als Verkäufer sind Sie gesetzlich zur Sachmängelhaftung verpflichtet und müssen die Ware kostenlos reparieren, um so den Mangel zu beseitigen. Dafür muss Ihnen eine angemessene Frist eingeräumt werden.

Welche Rechte hat man bei Mangel?

Mängelrechte des Käufers findet sich in § 437 BGB. Danach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels, der zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache an ihn vorliegt, folgende Rechte: Nacherfüllung, bestehend aus: Reparatur (Nachbesserung) oder Umtausch (Nachlieferung) anteilige Kaufpreiserstattung (Minderung)

Was tun bei Sachmangel?

Wenn Sie einen Sachmangel geltend machen, hat der Verkäufer zuerst die Möglichkeit auf Nacherfüllung. Als Käufer müssen Sie den Verkäufer dazu auffordern. Sie haben die Möglichkeit, zwischen Umtausch und Reparatur zu wählen. Es empfiehlt sich, dem Verkäufer dabei eine angemessene Frist zu setzen.

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Wie geht es beim täglichen Einkauf?

Beim täglichen Einkauf geht es natürlich nicht so kompliziert ab. Dort tätigen Sie einen so genannten Barkauf, auch Handkauf genannt. Der Verkäufer übergibt Ihnen das Produkt oder Sie legen es auf das Band an der Kasse und der Verkäufer gibt den Preis ein. Der Kaufvertrag kommt durch das Bezahlen zustande.

Wie hat der Verkäufer den Kaufvertrag geleistet?

Andernfalls hat der Verkäufer auf der Grundlage des Kaufvertrags geleistet, also mit Rechtsgrund, nur nicht vertragsgerechtm und die sich dann ergebenden Rechtsfolgen müssen aus dem Kaufrecht abgeleitet werden.

Kann man den Kaufvertrag nicht anfechten?

Dann können Sie den Kaufvertrag nicht anfechten. Denn das ist nur ein sogenannter „Motivirrtum“ bzw. ein Irrtum über den vermeintlichen Wert der Sache. Aber nicht nur wegen Irrtum kann man einen an sich wirksamen Kaufvertrag anfechten. Außerdem ist eine Anfechtung wegen Täuschung oder wegen Drohung ausdrücklich im BGB vorgesehen.

Wie kann ein formloser Kaufvertrag geschlossen werden?

Ein formloser Kaufvertrag kann schriftlich, aber auch mündlich geschlossen werden. Die juristischen Aspekte eines Kaufvertrags werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 433 ff BGB) festgelegt. Der Begriff „formlos“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kaufvertrag nicht in einer bestimmten Form auszufertigen ist, um rechtskräftig zu sein.

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