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Welche Rechte haben Vermieter bei einem Auszug?
Das Wichtigste zur Vermieterrechten bei einem Auszug. Welche Rechte haben Vermieter bei einem Auszug? Ist ein Mietvertrag gekündigt, haben Vermieter das Recht, die ordnungsgemäße Rückgabe der Mietsache zu verlangen. Üblicherweise ist im Mietvertrag geregelt, wie die Mietsache zurückzugeben ist und in welchem Zustand diese zu sein hat.
Kann der Vermieter vorzeitig entlassen werden?
Denn Mieter haben keinen Anspruch darauf, vorzeitig aus ihrem Vertrag entlassen zu werden. Entgegen der landläufigen Meinung gilt dies auch dann, wenn der Mieter einen oder drei potentielle Nachmieter präsentiert. Ob und mit wem der Vermieter einen neuen Vertrag abschließt, ist allein seine Sache.
Kann man doppelte Mietzahlungen vermieden werden?
Sollen wegen eines Umzuges doppelte Mietzahlungen vermieden werden, können sie ihren Vermieter darum bitten, sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Einen Anspruch auf eine Zustimmung haben die Mieter allerdings nicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 67 S 39/16).
Warum müssen Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptieren?
Nein, Vermieter müssen einen Nachmieter nicht akzeptieren. Mieter sind an die Kündigungsfristen gebunden und müssen diese beachten. Dürfen Mieter die Kaution verwenden, um die Miete einzusparen?
Was gilt für den eigentlichen Vermieter der Wohnung?
Das gilt zunächst einmal auch für den eigentlichen Eigentümer der Wohnung, den Vermieter. Auch der Vermieter muss also das Einverständnis des Mieters abwarten, wenn er die Wohnung betreten möchte, und kann nicht aus Prinzip Einlass fordern.
Was gilt für Vermieter in einer vermieteten Wohnung?
Und das jederzeit und bequem von überall aus. Dem Vermieter steht das Recht zu, sich in bestimmten Fällen Zutritt zur vermieteten Wohnung zu verschaffen. Dies gilt z. B. für einen Wasserrohrbruch, Besichtigungen mit Nachmietern bzw. Kaufinteressenten sowie bei notwendigen Reparaturen.
Was sind die wichtigsten Rechte des Vermieters?
Eines der wichtigsten Rechte des Vermieters betrifft die Kündigung in bestimmten Fällen, etwa bei Eigenbedarf oder wiederholter und bewiesener Störung des Hausfriedens sowie bei Zahlungsverzug. In letzteren Fällen muss der Kündigung aber eine Abmahnung des Mieters vorausgehen.