Welche Pflichten hat der Auftragnehmer?

Welche Pflichten hat der Auftragnehmer?

Der Auftragnehmer darf die Daten, die er im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, nur berichtigen, löschen und sperren, wenn der Auftraggeber dies anweist. Der Auftragnehmer fertigt ohne Wissen des Auftraggebers keine Kopien oder Duplikate der Daten. 4 Pflichten des Auftragnehmers

Wie unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Auftragsdatenverarbeitung?

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei allen gesetzlichen Informations- und Auskunftspflichten, die im Zusammenhang mit der Auftragsdatenverarbeitung stehen. Auskünfte an Betroffene oder Dritte darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Weisung des Auftraggebers erteilen.

Wie ist der Vertrag mit dem Unterauftragnehmer festzulegen?

In dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers und des Unterauftragnehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Der Auftragnehmer prüft die Einhaltung der Vertragspflichten durch den Unterauftragnehmer regelmäßig und dokumentiert dies.

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Was sind die gesetzlichen Regelungen für die Auftragsausführung?

Das sind vor allem die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung zusätzliche wirtschaftliche, soziale, umweltbezogene, innovationsbezogene oder beschäftigungspolitische Anforderungen stellen.

Die Pflichten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, die Geschäftsbesorgung für den Auftraggeber auszuführen. Gemäß § 664 I 1 darf er diese Aufgabe im Zweifel nicht auf einen Dritten übertragen.

Ist der Auftrag einseitig verpflichtend?

Der Auftrag ist ein einseitig (= den Beauftragten) verpflichtender Vertrag. Den Auftraggeber treffen neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus § 241 Abs. 2 vor allem die Pflicht zum Ersatz von Aufwendungen ( § 670) sowie – wenn der Beauftragte dies verlangt – eine Vorschusspflicht für diese Aufwendungen ( § 669 ).

Was hat der Auftraggeber für die Ausführung des Auftrags zu leisten?

Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber jedoch gemäß § 669 dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten. Zusätzlich hat der Auftraggeber generelle Obhuts- und Schutzpflichten aus § 241 II [Looschelders, SchuldR BT, Rn. 814].

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Wie kann der Auftragnehmer eine Vergütung verlangen?

Eine Vergütung kann der Auftragnehmer aufgrund der unentgeltlichen Natur des Auftrags regelmäßig nicht einfordern [Looschelders, SchuldR BT, Rn. 813]. Für die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Aufwendungen hat der Auftraggeber jedoch gemäß § 669 dem Beauftragten auf Verlangen Vorschuss zu leisten.