Inhaltsverzeichnis
Welche Pflichten haben Lehrer im Unterricht?
(1) Lehrer und Lehrerinnen sollen die Schüler und Schülerinnen im Unterricht umfassend fördern und sie insbesondere auch zur Selbständigkeit erziehen. Zu dieser Selbständigkeit gehört auch, Initiativen und Anregungen für Unterricht und Schulleben zu entwickeln und Verantwortung in den Gremien der Schule zu übernehmen.
Haben Lehrer eine Fürsorgepflicht?
Die Fürsorge- und Obhutspflicht sind Amtspflichten von Lehrern (Art. 34 Satz 1 GG). Die Primärverantwortung der Lehrer sind Pflichten, Schulkinder vor Schäden in Gesundheit und Vermögen wie auch vor Verletzung anderer grundrechtlich geschützter Güter zu bewahren.
Welche Lehrerinnen und Lehrer dürfen bei einer Schulschließung zugeteilt werden?
Lehrerinnen und Lehrer dürfen im Falle von Schulschließungen auch anderen Aufgabengebieten zugeteilt werden, sofern die persönliche Vorbildung oder Ausbildung dies rechtfertigt. Beamtinnen und Beamte, die am Coronavirus erkrankt sind, haben ein Recht auf Erstattung der Krankheitskosten, bspw. durch die Heilfürsorge oder die Krankenversicherung.
Wie werden die Regeln an der Schule vorgegeben?
Idealerweise vermitteln sie allen Anwesenden ein spürbares Sicherheitsgefühl. Überdies richten sich die Schulregeln gleichermaßen sowohl an die Schüler/innen als auch an das Lehrerkollegium, einschließlich der Direktion. Üblicherweise werden Regeln an der Schule immer ‚von oben‘, also von der Schulleitung vorgegeben.
Welche Ausnahmen gibt es für Lehrerinnen und Lehrer?
Dennoch gibt es Ausnahmeregelungen für Lehrerinnen und Lehrer, die zu den gefährdeten Risikogruppen gehören. So haben viele Dienstherren sich dazu entschieden, alle betroffenen Lehrkräfte vom Dienst freizustellen oder nur im Fernunterricht bzw. Home-Office einzusetzen.
Welche Vorsichtsmaßnahmen müssen Lehrer in der Schule unterrichten?
Sofern der Dienstherr entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreift, müssen Lehrer auch dann in der Schule unterrichten, wenn ein akuter Gefahrenbereich gegeben ist. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, bei denen Lehrerinnen und Lehrer während Corona von der Dienstpflicht vorübergehend entbunden werden können: