Welche Personen sind vom Mindestlohn ausgeschlossen?
Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.
Wer bezieht Mindestlohn?
In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland?
Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2017 stieg er auf 8,84 Euro, zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro, zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro und zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Seit 1. Juli 2021 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 9,60 Euro. Zum 1.
Wie ist der Mindestlohngesetz geregelt?
Jeder Arbeitgeber hat dem Mindestlohngesetz zufolge die Pflicht, nachzuweisen, dass der Mindestlohn seiner Aushilfe auch gezahlt wird. Dies ist in § 17 MiLoG festgelegt: Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Arbeitgeber den Mindestlohn für eine Aushilfe umgehen können.
Was ist eine Mindestlohnkommission?
Vertreter von Arbeitgebern und -nehmern bilden dabei eine sogenannte Mindestlohnkommission. Alle zwei Jahre beraten sie sich und entscheiden über die Anpassung des Mindestlohns. Im Jahr 2019 kam es beispielsweise zu einer Mindestlohnerhöhung von 8,84 auf 9,19 Euro. Erhalten Aushilfen den Mindestlohn?
Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Zahlung eines Mindestlohns?
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.” Die Ausnahmen vom Mindestlohn sind im Mindestlohngesetz (MiLoG) definiert.