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Welche Mindestangaben muss eine Rechnung gemäß Umsatzsteuergesetz UStG Bein halten?
Damit eine Rechnung umsatzsteuerlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie die folgenden Pflichtangaben enthalten (§ 14 Abs. 4 UStG): den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
In welchem Gesetz findet man die gesetzlichen Bestandteile einer Rechnung?
Die Ausstellung von Rechnungen ist gesetzlich geregelt, dafür ist das Umsatzsteuergesetz relevant. Das Gesetz regelt nicht, in welcher Form die Rechnungen erstellt werden.
Welche Bestandteile sind in der Rechnung zu integrieren?
Es empfiehlt sich jedoch, diese Bestandteile grundsätzlich in die Rechnungen zu integrieren – unabhängig vom Betrag. Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
Was sind die erforderlichen Angaben in einer Rechnung?
Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §14 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt. Eine Rechnung muss den vollständigen Namen und vollständige Anschrift des Unternehmens enthalten, das die Ware geliefert oder die Leistung erbracht hat
Was sind die 10 Bestandteile einer Rechnung?
Die 10 Bestandteile einer Rechnung Der vollständige Name sowie die Anschrift des Unternehmens (Rechnungsadresse) Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) Der vollständige Name sowie die Anschrift des Kunden
Wann muss ein Unternehmer eine Rechnung erstellen?
Führt ein Unternehmer eine Leistung, die im Zusammenhang mit einem Grundstück steht, oder eine Werksleistung an einen Nichtunternehmer aus, die umsatzsteuerpflichtig ist, so muss er ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach der Leistungserbringung eine Rechnung erstellen. Für die Rechnung gilt eine Aufbewahrungsfrist.
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