Welche Massnahmen muss der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz ergreifen?

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber zum Arbeitsschutz ergreifen?

Das kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.

Was passiert wenn ein Mitarbeiter Corona positiv ist?

Fällt der Corona-Test positiv aus, muss der Mitarbeiter für die Dauer von zwei Wochen in häuslicher Quarantäne bleiben, auch wenn die Krankheit mild verläuft. Der Arzt meldet das positive Ergebnis dem Gesundheitsamt. Dieses wendet sich an den Arbeitgeber und ordnet weitere Regelungen an.

Was ist die Pflicht ihres Arbeitgebers?

Die Pflicht Ihres Arbeitgebers ist es, Ihnen das auch möglich zu machen. Dazu gehört nicht nur, dass er Sie mit allen notwendigen Informationen, Hilfsmitteln und Arbeitsmaterialien versorgt. Ihr Arbeitgeber muss auch noch dafür sorgen, dass Sie nicht überlastet sind. Sie müssen ihm eine mögliche Überlastung mitteilen!

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Wie kann der Arbeitgeber auf die Überlastungsanzeige reagieren?

Der Arbeitgeber erhält durch die Überlastungsanzeige die Möglichkeit, auf die Überlastung zu reagieren. Das geht aber nicht so weit, dass er – etwa im Beispielfall – das Problem der einzuhaltenden Ruhezeiten nicht selbst auch beachten muss. Es führt also nicht zu einer Entlastung beim Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer sich nicht meldet.

Was ist ihre Pflicht als Arbeitnehmer zu bewahren?

Ihr Chef muss Sie vor Überlastung bewahren. Ihre Pflicht als Arbeitnehmer ist es, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können im Rahmen der tariflichen und arbeitsvertraglichen Regeln auszuführen. Die Pflicht Ihres Arbeitgebers ist es, Ihnen das auch möglich zu machen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Arbeitsplatzausstattung?

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für Ihre Tätigkeit mit den dafür notwendigen Dingen auszustatten. Ein Arbeitsplatz, der den Arbeitsschutzanforderungen entspricht (auch in Ihrem Homeoffice, zum Beispiel Telearbeitsplatz inkl. der ergonomischen Voraussetzungen) Kommunikationsmittel (Telefonanschluss, ggf.