Welche Maßnahme hat die Polizei auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft?
Wie jede Maßnahme, die auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden muss, hat auch die Vollstreckungsmaßnahme der Polizei im Rahmen der zweistufigen Vollstreckung den Anforderungen der formellen Rechtmäßigkeit mit den allgemeinen Unterpunkten der Zuständigkeit, des Verfahrens und der Form zu genügen.
Wie darf die Polizei das Fahrzeug kontrollieren?
Darf die Polizei das Auto kontrollieren? Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummernschild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbandskasten und Warndreieck dabei hat.
Welche Kontrollen dürfen die Polizisten tun?
Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummernschild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbandskasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durchsuchen dürfen die Polizisten aber nicht.
Welche Art der Vollstreckung gibt es im Polizeirecht?
Sofern der Bürger den angeordneten Maßnahmen der Polizei nicht nachkommt, stellt sich die Frage ihrer zwangsweisen Durchsetzung als sogenannte Ebene polizeilicher Sekundärmaßnahmen. Ausgehend von Art. 70 PAG kann man im Polizeirecht zwei Arten der Vollstreckung unterscheiden.
Ist die Polizei besser beraten als die beschuldigte?
Auch wenn Beschuldigte häufig das Bedürfnis haben, zu den Vorwürfen der Polizei Stellung zu nehmen, sind sie gut beraten, zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt zu konsultieren. Gerade in Ermittlungsverfahren ist die Polizei nicht mehr Freund und Helfer, sondern allein darauf bedacht, Straftaten aufzuklären.
Wie erfüllt ein Polizeibeamter den Tatbestand eines Strafgesetzes?
Erfüllt ein Polizeibeamter im Dienst den Tatbestand eines Strafgesetzes, kann er sich zunächst jedoch auf die rechtlichen Grundlagen der Polizeigesetze sowie die Strafprozessordnung berufen. Diese polizeilichen Ermächtigungsnormen führen unter Umständen zu einer Rechtfertigung seines Handelns – und damit zu einer Straffreiheit.
Kann die Polizei selbstständig weitere Ermittlungen führen?
Das kann auch bedeuten, dass die Polizei selbstständig weitere Ermittlungen, für die sie nicht selbst zuständig ist, in die Wege leitet, bspw. eine Hausdurchsuchung. Hierfür ist dann, je nach genauer Kompetenzverteilung, die Mitwirkung von Staatsanwaltschaft und/oder Gericht notwendig.
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Polizei?
Die Polizei hat keine Sanktionsmöglichkeiten, wenn man den Termin nicht wahrnimmt. Anders sieht es aus, wenn eine Vorladung der Staatsanwaltschaft erfolgt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Beschuldigten zwangsweise vorführen lassen. In der Regel erfolgt aber die Vorladung durch die Polizei.
Wie liest der Staatsanwalt die Akten der Polizei?
Nun liest der Staatsanwalt zunächst die Akten der Polizei (die nun die Akten der Staatsanwaltschaft sind), um mit dem Verfahren vertraut zu werden. Anhand dessen erfolgt in der Regel eine erste eigene rechtliche Bewertung. Anschließend wird die Staatsanwaltschaft, wenn an dem Verfahren „etwas dran ist“, weitere Ermittlungen anstellen.