Welche Mangel muss ich beim Hausverkauf angeben?
Was gilt als Mangel oder Schaden beim Hauskauf?
- Schimmelbefall.
- Wasserschaden.
- Feuchtigkeit im Keller.
- Hausbockbefall im Dachgeschoss.
- Altlasten (beispielsweise ein vergrabener Öltank im Garten)
- Hausschwamm •
- Verdeckte Risse im Putz oder in der Hauswand.
- Ungezieferbefall.
Wie oft Besichtigungstermine bei Hausverkauf?
Sonn- und Feiertage sind in der Regel tabu. Der Mieter muss sich auch nicht gefallen lassen, dass fast täglich Kauflustige seine Wohnung bevölkern. Nach Auffassung des Landgerichts Frankfurt reicht es aus, wenn man dreimal monatlich zwischen 19 und 20 Uhr für jeweils 30 bis 45 Minuten Besichtigungen ermöglicht.
Welche Fristen gelten für Dokumente rund um das Haus?
Für Dokumente rund um das Haus gibt es verschiedene Fristen. Gesetzliche Vorschriften gibt es hier nicht – doch falls die Bank unberechtigt Gebühren abgebucht hat und man diese zurückverlangt, gelten bis zu 30 Jahre Gewährleistung, ebenso bei Spar- und Kreditverträgen.
Wie lange dauert der Hauskauf mit der Schlüsselübergabe?
Mit der Schlüsselübergabe ist der Ablauf des Immobilienkaufs erfolgreich abgeschlossen. Wie viel Zeit von der erste Besichtigung bis zur endgültigen Besitzübertragung dauert, hängt jeweils vom individuellen Ablauf ab. Eine Zeitspanne zwischen 4 und 6 Monate gilt jedoch hier als realistisch. Fundiertes Wissen vor dem Hauskauf Bestseller Nr. 1
Wie lange ist die Schlüsselübergabe abgeschlossen?
Mit der Schlüsselübergabe ist der Ablauf des Immobilienkaufs erfolgreich abgeschlossen. Wie viel Zeit von der erste Besichtigung bis zur endgültigen Besitzübertragung dauert, hängt jeweils vom individuellen Ablauf ab. Eine Zeitspanne zwischen 4 und 6 Monate gilt jedoch hier als realistisch.
Wie lange müssen Papiere aufbewahren werden?
Welche Papiere man wie lange aufbewahren muss, in der Übersicht. Kassenbons sollten mindestens zwei Jahre zurückgelegt werden. Für Einkäufe gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Garantien können noch länger laufen. Auch auf Handwerkerleistungen gelten zwei Jahre Gewährleistungsfrist.