Welche Leistungen hat die gesetzliche Krankenversicherung fur Diabetes?

Welche Leistungen hat die gesetzliche Krankenversicherung für Diabetes?

Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die Behandlung von Diabetes, einschließlich diagnostischer Maßnahmen, Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, Vor- und Nachsorge, Krankengeldzahlungen und einiges mehr übernimmt.

Was bedeutet die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung von Diabetes?

Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die Behandlung von Diabetes, einschließlich diagnostischer Maßnahmen, Medikamente, Hilfs- und Heilmittel, Vor- und Nachsorge, Krankengeldzahlungen und einiges mehr übernimmt.

Wie viele Menschen erhalten in Deutschland die Diagnose Diabetes?

So erhalten in Deutschland jedes Jahr rund 560.000 Menschen neu die Diagnose Diabetes. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl einer mittelgroßen Stadt wie Dortmund oder Hannover. Diese Zahl basiert auf den Versorgungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten im Jahr 2012.

Wie viele Menschen sind in der Schweiz an Diabetes erkrankt?

Über Diabetes. Schätzungsweise sind in der Schweiz rund 500’000 Personen an Diabetes erkrankt, davon sind rund 40’000 Typ-1-Diabetiker. Weltweit sind es rund 425 Millionen Menschen.

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Was hat die Deutsche Diabetes Hilfe für Menschen mit Typ-1-Diabetes?

DiabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe hat einen Leit­fa­den zur Be­an­tra­gung von CGM-​Systemen entwickelt. Menschen mit Typ-1-​Diabetes bekommen Insulinanaloga von den Krankenkassen erstattet. Bei Menschen mit Typ-2-​Diabetes darf die Krankenkasse Insulinanaloga nur dann erstatten, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin.

Ist die Wirksamkeit von Typ-2-Diabetes bewiesen?

Bei Menschen mit Typ-2-​Diabetes, die nicht insulinpflichtig sind und mit Tabletten behandelt werden, ist die Wirksamkeit von Blutzuckerselbstkontrollen, um das Blutzuckermanagement zu verbessern, nicht eindeutig bewiesen. Sie bekommen deshalb grundsätzlich kein Messgerät und keine Teststreifen (Urin- und Blutzuckerteststreifen) erstattet.