Welche Leistungen erhalten sie während der Arbeitslosigkeit?
Liegt während der Arbeitslosigkeit ein sogenannter Mehrbedarf vor, erhalten bestimmte Personen zusätzliche Leistungen, beispielsweise werdende Mütter oder Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Neben den Leistungen vom Arbeitsamt gibt es auch einige Vergünstigungen, die Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit beantragen können.
Welche Leistungen zählen zu den wichtigsten Leistungen der Arbeitsförderung?
Gemäß § 3 zählen zu den wichtigsten Leistungen der Arbeitsförderung unter anderem die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG I), des Arbeitslosengeld II (ALG II) und von Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitsausfall.
Was sind die Leistungen der Arbeitslosenversicherung?
Leistungen in der Übersicht. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB 3) festgeschrieben. Gemäß § 3 zählen zu den wichtigsten Leistungen der Arbeitsförderung unter anderem die Zahlung von Arbeitslosengeld (ALG I), des Arbeitslosengeld II (ALG II) und von Kurzarbeitergeld bei einem Arbeitsausfall.
Was ist die Anrechnungszeit für eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?
Die Anrechnungszeit für eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug ist keine Pflichtbeitragszeit. Sie führt aber dazu, dass sich der betrachtete Fünf-Jahres-Zeitraum verschiebt. Wer vor dem Auslaufen des Arbeitslosengelds I also schon 36 Monate mit Pflichtbeiträgen gesammelt hatte, behält seinen Anspruch.
Kann Arbeitslosigkeit mehr als eine Ursache haben?
Da Arbeitslosigkeit mehr als eine Ursache haben kann, sind die Kategorien nicht ausschließlich, sondern können unter Umständen auch in Kombination auftreten.
Was sind zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse?
Zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse Wenn Sie nicht nur eine, sondern zwei oder mehrere Tätigkeiten gleichzeitig ausüben, kann das verschiedene Konsequenzen für Steuer und Sozialversicherung haben.
Was ist das bedarfsorientierte Arbeitslosengeld II?
Das bedarfsorientierte Arbeitslosengeld II besteht aus der Regelleistung, die ungefähr der früheren Sozialhilfe entspricht. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung, die während Ihrer Arbeitslosigkeit anteilig übernommen werden – ebenso wie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.