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Welche Kündigungsarten stehen einem Arbeitgeber zur Verfügung?
Der Arbeitgeber kann seinem Arbeiter oder Angestellten kündigen, wenn ein betriebsbedingter Grund vorliegt. Bei betriebsbedingten Kündigungen hat der Arbeitgeber aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung beschlossen hat, Arbeitsplätze abzubauen oder seinen Betrieb ganz oder teilweise stillzulegen.
Unter welchen Voraussetzungen gilt das Kündigungsschutzgesetz?
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des KSchG sind, dass aufseiten des Arbeitgebers die erforderliche Betriebsgröße gegeben ist, dass der persönliche Anwendungsbereich für den betroffenen Arbeitnehmer gegeben ist und. dass die Wartefrist von mehr als 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung erreicht ist.
Wo greift das Kündigungsschutzgesetz?
Für wen gilt ein solcher Kündigungsschutz? Auf den Schutz durch dieses Gesetz kann sich nur berufen, wer in einem Betrieb arbeitet, in dem mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Alle Arbeitnehmer zusammengerechnet, müssen also mehr als zehn Arbeitsstellen ergeben – so verlangt es § 23 KSchG.
Wie kann ich nach der Kündigung zum Arbeitsamt gehen?
Nach der Kündigung zum Arbeitsamt gehen Auch wenn Sie selbst gekündigt haben und somit beim Arbeitsamt für 12 Wochen gesperrt sind, melden Sie sich dort sofort nach der Kündigung. In diesem Fall läuft die Krankenversicherung weiter und Sie sind als arbeitssuchend gemeldet.
Wie lange bleiben sie beim Arbeitsamt gesperrt?
Auch wenn Sie selbst gekündigt haben und somit beim Arbeitsamt für 12 Wochen gesperrt sind, melden Sie sich dort sofort nach der Kündigung. In diesem Fall läuft die Krankenversicherung weiter und Sie sind als arbeitssuchend gemeldet. Sie bleiben so lange versichert, solange Sie auch vom Staat Geld beziehen.
Ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt?
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlaubt das Arbeitsrecht auch dann, wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen erfolgt. Diese müssen sich durch ihre Dringlichkeit auszeichnen und stellen nicht den einzigen Fallstrick bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber dar.
Kann die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgen?
Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber kann auch dann erfolgen, wenn bestimmte in der Person des Arbeitnehmers selbst liegende Gründe dazu führen, dass er die arbeitsvertraglich zugesicherte Leistung nicht mehr zu erbringen vermag.