Welche Kunden gelten als professionelle Kunden?

Welche Kunden gelten als professionelle Kunden?

Als professionelle Kunden / qualifizierte Anleger gelten Unternehmen mit professioneller Tresorerie1; d. grosse Unternehmen, sofern sie zwei der folgenden Grössen überschreiten: – Bilanzsumme von CHF 20 Millionen; – Umsatzerlös von CHF 40 Millionen; – Eigenkapital von CHF 2 Millionen; e.

Was bezweckt Fidleg?

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) bezweckt insbeson- dere den Schutz der Anleger. Zu diesem Zweck müssen Fi- nanzdienstleister Verhaltensregeln einhalten und die Anleger umfassend informieren sowie den Vorgang dokumentieren. Weitere Informationen finden Sie unter www.zugerkb.ch/fidleg.

Was bedeutet Finig?

Juni 2018 hat das Parlament das Finanzdienstleistungsgesetz ( FIDLEG ) und das Finanzinstitutsgesetz ( FINIG ) verabschiedet. Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen.

Was ist eine professionelle Tresorerie?

2 Eine professionelle Tresorerie liegt dann vor, wenn das Unternehmen mindestens eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person damit betraut, die Finanzmittel des Unternehmens dauernd zu bewirtschaften (FINMA-Rundschreiben 2008/05 «Effektenhändler»).

Welche Informationen müssen bei einem professionellen Kunden gemäss Fidleg eingeholt werden?

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Was Finanzdienstleister wissen müssen Wenn Finanzdienstleister Kundinnen und Kunden beraten oder deren Vermögen verwalten, haben sie deren Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele stets zu berücksichtigen.

Wer muss sich ins beraterregister eintragen lassen?

Kundenberaterinnen und –berater von nicht prudenziell beaufsichtigten Finanzintermediären haben sich gemäss Finanzdienstleistungsgesetz in ein Beraterregister einzutragen. Die Registrierungsstelle führt das Beraterregister. Die Registrierungsstelle bedarf für die Aufnahme ihrer Tätigkeit der Zulassung der FINMA.

Können Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen erklären dass sie als professionelle Kunden gelten wollen?

Vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen können gemäss Art. 5 Abs. 1 FIDLEG erklären, dass sie als professionelle Kunden gelten wollen. Professionelle Kunden können ihrerseits erklären, dass sie als institutionelle Kunden gelten wollen (Art.

Bin ich Finanzintermediär?

Finanzintermediäre sind natürliche und juristische Personen, die über fremde Vermögenswerte gewerblich verfügen. Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Berufsmässigkeit, wobei mindestens ein Kriterium erfüllt sein muss: Jährlicher Bruttoerlös von mehr als CHF 50’000.

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