Welche Konsequenzen hatte es wurden wir nicht vertrauensvoll mit personenbezogenen Daten umgehen?

Welche Konsequenzen hätte es würden wir nicht vertrauensvoll mit personenbezogenen Daten umgehen?

Unternehmen und Organisationen, die gegen die DSGVO verstoßen, müssen mit drastischen Strafen von bis zu 4 \% des globalen Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro rechnen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Wer entscheidet wie personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Jeder Verantwortliche muss die Einhaltung der im Artikel 5 DSGVO aufgeführten Rechtsgrundsätze (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht) gewährleisten.

Wer darf personenbezogene Daten weitergeben?

Wer für den Schutz der Daten vertraglich sorgt, der darf sie weitergeben. Bei den meisten heutiger Weitergaben von Daten handelt es sich um sogenannte Fälle der Datenverarbeitung im Auftrag. Das heißt ein Unternehmen beauftragt ein anderes Unternehmen, personenbezogene Daten auf seine Anweisung hin zu verarbeiten.

LESEN SIE AUCH:   Was passiert mit uberschussigen Solarstrom?

Welche Interessen gibt es an der Weitergabe von Daten?

Berechtigte Interessen an der Weitergabe von Daten. Wenn die Interessen der Nutzer am Schutz derer Daten nicht überwiegen, ist in solchen Fällen die Weitergabe erlaubt. Bei dieser Interessensabwägung kommt es zum einen auf die Art der Daten, den Zweck der Datenweitergabe und mögliche Risiken für die Betroffenen an.

Ist eine Erlaubnis zur Weitergabe berechtigt?

Eine Erlaubnis zur Weitergabe ergibt sich insbesondere auch nicht aus § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. Dass im oben geschilderten Fall Unternehmen B gerne die Unterlagen der Personen hätte, die sich im Unternehmen A beworben haben, kann man verstehen und irgendwie auch als ein berechtigtes Interesse einstufen.

Kann man Daten weitergegeben werden?

Nur wenn ein berechtigtes Interesse vorhanden sei, können Daten weitergegeben werden. Gemäß § 27 BDSG sei die Vorschrift auch auf nicht öffentliche Stellen anwendbar, wenn die Nutzung nicht ausschließlich zu familiären oder persönlichen Zwecken erfolge.