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Welche Klagen werden beim Arbeitsgericht eingereicht?
Die meisten Klagen, die beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sind Kündigungsschutzklagen. Im Falle einer Kündigung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine so genannte Klage auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist, bei dem für ihn zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Ist die Arbeitsbescheinigung zeitnah ausgefüllt?
Hinweis: Die Arbeitsbescheinigung muss auch dann zeitnah ausgefüllt werden, wenn vor dem Arbeitsgericht noch eine Kündigungsschutzklage anhängig ist. Der Arbeitgeber erhält gewöhnlich von seinem Arbeitgeber oder direkt von der Bundesagentur für Arbeit den Fragebogen in Papierform.
Ist der Arbeitgeber fehlerhaft in der Arbeitsbescheinigung angegangen?
Gibt der Arbeitgeber fehlerhafte Daten in der Arbeitsbescheinigung an, so können diese durchaus noch korrigiert werden. Erkennt der Arbeitnehmer den Fehler bereits, bevor er den Fragebogen an die Bundesagentur für Arbeit weitergegeben hat, kann direkt ein neues Dokument ausgefüllt werden.
Wie funktioniert die Arbeitsbescheinigung bei der Bundesagentur für Arbeit?
Geht die Arbeitsbescheinigung bei der Bundesagentur für Arbeit elektronisch ein, so lässt sie dem Arbeitnehmer einen Ausdruck zur Kontrolle zukommen. Gibt der Arbeitgeber fehlerhafte Daten in der Arbeitsbescheinigung an, so können diese durchaus noch korrigiert werden.
Wie kann ich eine Klage bei der Arbeitsgerichtsbarkeit formulieren?
Bei der Arbeitsgerichtsbarkeit herrscht kein Anwaltszwang. Der betroffene Arbeitnehmer kann die von ihm gewünschte Klage auch selbst formulieren und bei Gericht einreichen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Klage von einem Rechtspfleger beim Arbeitsgericht formulieren zu lassen.
Ist die Erteilung eines Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht geklagt?
Auch auf die Erteilung eines Zeugnisses kann vor dem Arbeitsgericht geklagt werden. Dieser Fall bereitet in der Praxis keine großen Probleme, da die Arbeitgeber in der Regel hierzu bereit sind und keine Einwendungen haben. Schwierige Frage…
Was ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz?
Die Besetzung der Arbeitsgerichte ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz: Nach den §§ 16, 17 ArbGG ist der Spruchkörper des Arbeitsgerichts die Kammer. Sie entscheidet mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, von denen einer aus der Reihe der Arbeitnehmer und der andere aus dem Kreis der…