Welche Haustiere durfen Vermieter und Mieter mit einziehen?

Welche Haustiere dürfen Vermieter und Mieter mit einziehen?

Welche Haustiere bei dem Mieter, ob und zu welchen Bedingungen, in der Mietwohnung mit einziehen dürfen, hängt somit vom Einzelfall ab. Der ist zwar immer unterschiedlich, jedoch ergibt sich ein gewisses Schema bei dem Vermieter und Mieter auch in ganz speziellen Fällen eine Antwort erhalten.

Wie kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung abhängen?

Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen. Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern.

LESEN SIE AUCH:   Was passiert mit einem zweckgebundenen Autokredit bei einem Unfall?

Welche Haustiere gehören zu der Mietwohnung?

Haustiere in der Mietwohnung Laut Mietrecht gehören Haustiere wie Katzen und Hunde nicht zu den Kleintieren. Die Tierhaltung in der Mietwohnung bedarf häufig der Zustimmung durch den Vermieter. Mieter brauchen für Kleintiere keine Erlaubnis – für Papageien allerdings schon.

Ist der Vermieter nur die Tierhaltung in der Wohnung erlaubt?

Ein Verhalten, in dem der Vermieter nur Einzelnen die Tierhaltung in der Wohnung erlaubt, gilt auch im Mietrecht als diskriminierend. Die Betonung liegt allerdings auf dem Begriff „ grundlos “. Sollte es erhebliche Anlässe geben, die ein „Nein“ rechtfertigen, ist dies zulässig.

Wie viele Haustiere gibt es in einer Mietwohnung?

Das sind in der Regel 2 Haustiere. (OLG München, Az.: 5 U 7178/89) Die Anzahl ist aber auch von der Größe der Mietwohnung abhängig. Bei einer Einzimmerwohnung wird in der Regel nur ein Haustier erlaubt sein. Andersherum bedeutet das, dass für eine Dogge auch eine Zweizimmerwohnung zu klein sein kann.

LESEN SIE AUCH:   Wie lange dauern Knieschmerzen nach Sturz?

Warum muss der Vermieter die Haustierhaltung garantieren?

Das liegt daran, dass der Vermieter garantieren muss, dass durch das Tier keine Störungen für andere Mieter hervorgerufen werden. Zugegeben – keine leichte Aufgabe. Außerdem kommt es durch die Haustierhaltung nicht selten zu Schäden an der Mietwohnung.

Warum darf der Vermieter Kleintiere verbieten?

Der Vermieter darf Kleintiere auch nicht im Mietvertrag oder der Hausordnung verbieten, denn deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung. (BGH Urt.v. 20.1.1993, VIII ZR 10/92 Fundstelle: WuM 1993, 109) Anders ist dies nur, wenn die Anzahl der Tiere gemessen an der Wohnungsgröße das übliche Maß übersteigt.

Was hat das Mietrecht für Haustiere zu beachten?

Das Mietrecht hat für Haustiere in einer Mietsache Regelungen, die es zu beachten gilt. Ob im Mietvertrag Haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können, was der Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich entschieden hat und was Mieter in diesem Zusammenhang beachten sollten, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Kann der Vermieter die Haustiere beseitigen?

LESEN SIE AUCH:   Warum geschlossene Fragen?

Normalerweise wird die Mieterin oder der Mieter zuerst schriftlich gemahnt, bevor der Vermieter die definitive Beseitigung des störenden Tiers verlangen kann. Die meisten Mietverträge in der Schweiz lassen Haustiere nur mit Einwilligung des Vermieters zu.

Warum erlauben Vermieter die Haustierhaltung nicht?

Viele Vermieter erlauben die Haustierhaltung deshalb nicht, weil die Rechte und Pflichten der Tierhalter nirgends genau geregelt sind. Dem lässt sich abhelfen, indem man einen Vertragszusatz für Haustiere abschliesst.

Ist ein generelles haustierverbot in der Mietwohnung zulässig?

Ein generelles Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.

Was ist wichtig zur Haustierhaltung in der Mietwohnung?

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung Im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.