Welche Hauptstrafen konnen verhangt werden?

Welche Hauptstrafen können verhängt werden?

Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Nebenstrafen sind etwa der Verlust Amtsfähigkeit, des Wahlrechts und das deutlich häufigere Fahrverbot (§ 44 StGB). Die Grundsätze der Strafzumessung finden sich § 46 StGB. Danach ist die Schuld des Täters Grundlage für die Zumessung der Strafe.

Warum ist das Fahrverbot eine nebenstrafe?

Als Nebenstrafe gilt gemäß § 44 StGB das Fahrverbot, bei welchem dem Täter für bestimmte Zeit untersagt wird, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Als Nebenfolgen gelten gemäß § 45 StGB der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts.

Wann endet die Bewährung?

Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.

Was bedeutet die Bewährungszeit?

Das Gericht legt im Urteil eine bestimmte Bewährungszeit fest. Die Bewährungszeit hat nichts mit der Dauer der Freiheitsstrafe zu tun. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, eine Bewährungszeit von zwei Jahren oder länger festgelegt werden kann.

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Wann darf die Bewährung ausgesprochen werden?

Die Bewährung wird dann ausgesprochen, wenn das Gericht der Annahme ist, dass die Verurteilung ausreichend ist, um als Warnung zu dienen und der Verurteilte kaum Sozialdefizite aufweist. Nach §56a StGB darf die Bewährung nicht kürzer als zwei Jahre sein, aber auch nicht den Zeitraum von fünf Jahren überschreiten.

Wie wirkt die Bewährung auf die Verurteilung aus?

Die Bewährung selbst wirkt sich nicht auf die Verurteilung aus. Der Verurteilte trägt weiterhin einen Strafmakel und ist auch vorbestraft. Die Verurteilung wird im Bundeszentralregister festgehalten, somit wird bei Straftaten innerhalb der Bewährungszeit den Strafverfolgungsbehörden eine Überprüfung erleichtert.