Welche Hauptstrafen kennt das StGB?

Welche Hauptstrafen kennt das StGB?

Im Bereich der Strafen differenziert das StGB zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Hauptstrafen sind die Freiheitsstrafe (§§ 38, 39 StGB) und die Geldstrafe (§§ 40-43 StGB). Als Nebenstrafe ist das Fahrverbot (§ 44 StGB) ausgestaltet.

Was für Strafen gibt es?

Das Gesetz unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenstrafen. Zu den Hauptstrafen gehören die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Nebenstrafen sind etwa der Verlust Amtsfähigkeit, des Wahlrechts und das deutlich häufigere Fahrverbot (§ 44 StGB). Die Grundsätze der Strafzumessung finden sich § 46 StGB.

Was versteht man unter der Bewährungsstrafe?

Unter dem Begriff der Bewährung bzw. Bewährungsstrafe versteht man einen deutlich festgelegten Zeitraum, in welchem sich ein Straftäter für das in sie gesetzte Vertrauen rechtfertigen muss. In der Weise ist es möglich, von der Vollstreckung einer verhängten Strafe abzulassen.

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Warum werden Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt?

Es ist zu berücksichtigen, dass Freiheitsstrafen ohne Bewährung in der Praxis oft nur gegen diejenigen Täter verhängt werden, die trotz einer bereits zuvor erfolgten Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe in der Folge weitere Straftaten begangen haben.

Wann endet die Bewährung?

Die Bewährung endet erst, wenn am Ende der Frist keine weitere Straftat begangen wurde und es auch keinen Grund zum Widerruf oder zur Verlängerung der Bewährung gibt. In diesem Fall ist die Strafe vorbei und wird gemäß §56g StGB erlassen.

Wie lange dürfen Freiheitsstrafen ausgesetzt werden?

Es können lediglich Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Das zuständige Gericht trifft die jeweilige Entscheidung. Das Gericht hat dabei eine Prognose zu erstellen, ob davon auszugehen ist, dass der Täter auch ohne den Vollzug der Freiheitsstrafe keine Straftaten mehr begehen wird.