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Welche Gruppen führen die Tarifverhandlungen?
Ein Tarifvertrag wird von den Tarifparteien verhandelt. Tarifpartei ist auf Arbeitgeberseite entweder der Arbeitgeberverband oder, bei einem Firmentarifvertrag, der einzelne Arbeitgeber. Auf Arbeitnehmerseite verhandelt die zuständige Gewerkschaft.
Was versteht man unter dem Begriff Urabstimmung im Arbeitskampf?
Die Urabstimmung ist eine geheime Abstimmung von Gewerkschaftsmitgliedern darüber, ob es zu einem Streik kommt oder nicht. Die Entscheidung für oder gegen eine Urabstimmung trifft ein in der Satzung jeder Gewerkschaft vorgesehenes Gremium, z.B. der Bundes- oder Landesvorstand.
Wer bekommt streikgeld?
Anspruch auf Streikgeld haben alle Mitglieder von ver. di, die satzungsgemäße Beiträge entrichten.
Wie ist die Geschichte der Entstehung von Gewerkschaften verknüpft?
Die Geschichte der Entstehung von Gewerkschaften ist eng mit der Industrialisierung bzw. der Arbeiterbewegung verknüpft. Mit dem zunehmenden Einsatz von Maschinen bei der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen veränderte sich auch die Lage der Arbeiter drastisch – und zwar nicht zu ihrem Vorteil.
Welche Arbeitgeber stehen der Gewerkschaft gegenüber?
Arbeitgeber stehen der Gewerkschaft grundsätzlich eher kritisch gegenüber, da sie für gänzlich andere Ziele kämpfen. Um ihre eigenen Interessen besser zu bündeln, gibt es auch hier Zusammenschlüsse, die sich wiederum in Dachorganisationen zusammenfinden. Am bekanntesten ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA).
Welche Gewerkschaften gibt es in der gewerkschaftlichen Gewerkschaft?
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) Darüber hinaus gibt es noch den Deutschen Beamtenbund (DBB), den Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB),…
Wie Zahlen Gewerkschaftsmitglieder in Deutschland?
Gewerkschaftsmitglieder zahlen in Deutschland nicht durch die Bank weg gleich viel Geld. Es wird zwischen den finanziellen Möglichkeiten der Mitglieder separiert: Personen, die eine Ausbildung absolvieren bzw. voll- oder teilzeitbeschäftigt sind, werden für gewöhnlich mit 1 Prozent von ihrem Bruttoeinkommen zur Kasse gebeten.