Welche gesetzliche Vorschriften gelten für Aktienzertifikate?
Im Gesetz finden Sie keine ausdrückliche Regelung zum Erstellen von Aktienzertifikaten. Das Schweizerische Bundesgericht hat jedoch beschlossen, dass die Aktienzertifikate einzelnen Aktien rechtlich gleich stehen ( BGE 86 II 95, 98 ). Für die Aktienzertifikate gelten entsprechende gesetzliche Vorschriften.
Was ist wichtig beim Austausch von Aktienzertifikaten?
Achtung beim Austausch: Die Aktienzertifikate müssen nicht vernichtet, sondern entwertet werden. Insbesondere für Eigentümer von Aktienzertifikaten über Namenaktien ist es wichtig, das alte Aktienzertifikat zu bewahren. Der Aktionär muss eine lückenlose Übertragungskette (Indossamentenkette) nachweisen können.
Wie trägt die Gesellschaft die persönlichen Daten des neuen Aktionärs ein?
Die Gesellschaft trägt die persönlichen Daten des neuen Aktionärs in das Aktienbuch oder Aktienregister ein. Bei Das-aktienregister.ch können Sie diese Daten im Aktienbuch online verfassen. Erstellen Sie Ihr Aktienbuch online und laden Sie sich sofort Ihre PDF Aktienzertifikate in nur 5 Minuten herunter.
Was ist für die Führung des Aktienregisters verantwortlich?
Für die Führung des Aktienregisters ist die Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Führung eines Aktienregisters ist für die Aktiengesellschaft eine Pflicht. Das Aktienbuch über Namenaktionäre kann der Verwaltungsrat selber führen oder basierend auf ein Organisationsreglement delegieren.
Was bekommt der Aktionär von der Aktiengesellschaft?
Der Aktionär bekommt von der Aktiengesellschaft eine beglaubigte Kopie des alten Aktienzertifikates mit dem neu ausgegebenen Aktienzertifikat. Der Verwaltungsrat hat den Vorgang durch den Beschluss festzuhalten und für die eingezogenen Aktienzertifikate ein Vernichtungsprotokoll zu erstellen.