Inhaltsverzeichnis
Welche Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es?
Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Aufhebungsvertrag.
- Zeitablauf.
- Zweckerreichung.
- Eintritt einer auflösenden Bedingung.
- Erreichen des Altersruhestandes.
- Tod des Arbeitnehmers.
- Anfechtung.
- Auflösung durch das Arbeitsgericht.
Was gibt es alles für Arbeitsverträge?
Arten von Arbeitsverträgen:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag.
- Befristeter Arbeitsvertrag.
- Projektbezogener Arbeitsvertrag.
- Teilzeitarbeitsvertrag.
- Aushilfsvertrag.
- Arbeitsvertrag mit geringfügig Beschäftigten (400 Euro-Job)
- Vertrag mit freien Mitarbeitern.
- Praktikantenvertrag.
Was gibt es für Gründe für eine fristlose Kündigung?
„An sich“ als wichtiger Grund geeignet ist z.B.:
- Arbeitszeitbetrug.
- Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot.
- anhaltende Arbeitsunfähigkeit.
- beharrliche Arbeitsverweigerung.
- grobe Verletzung der Treuepflicht.
- Tätlichkeiten oder Beleidigung gegenüber dem Arbeitgeber.
Was versteht man unter einer Entlassung?
Unter einer Entlassung versteht man die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Angestellten durch den Arbeitgeber, mit oder ohne Kündigung. Bei befristeten Arbeitsverträgen tritt sie mit dem Ende der vereinbarten Zeitspanne automatisch ein, falls der Vertrag nicht verlängert wird.
Wie werden Entlassungen verhindert?
Um Entlassungen zu verhindern, werden die betroffenen Betriebe (z. B. in der Baubranche) mit staatlichen Mitteln subventioniert. In dieser Lektion wird die saisonale Arbeitslosigkeit behandelt.
Wann beginnt die Frist für eine Entlassung?
Die Frist beginnt mit jedem Tag neu, an dem es zu mindestens einer Entlassung kommt. Es müssen in der Folge alle Entlassungen innerhalb von 30 Tagen zusammengezählt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung auf einem neuen, eigenständigen Kündigungsentschluss beruht.
Wie viele Entlassungen führen zu einer Massenentlassung?
Die Antwort auf die Frage, wie viele Entlassungen innerhalb dieses Zeitraums zu einer Massenentlassung führen, hängt von der Größe des Betriebs ab: Betriebe mit in der Regel > 20 und < 60 Arbeitnehmern: mehr als fünf entlassene Arbeitnehmer Betriebe mit in der Regel 60 und < 500 Arbeitnehmern: 10 \% oder aber mehr als 25 entlassene Arbeitnehmer