Welche Forderungen fallen nicht in die Insolvenzmasse?
Dies wird als Neuerwerb bezeichnet und kann etwa eine Erbschaft, Schenkung oder Gehaltsforderung sein. Nicht in die Insolvenzmasse gehören hingegen fremde Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden und an denen ein Aussonderungsrecht besteht.
Welche Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen?
Die Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit die zu einer Geldzahlung verpflichten, sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Hierzu zählt z.B. Schmerzensgeld etc. Geldstrafen und Geldbussen sind auch während einer Insolvenz (aus dem pfändungsfreien Einkommen) zu bezahlen.
Ist die Restschuldbefreiung durch eine Privatinsolvenz beseitigt?
Die Restschuldbefreiung durch eine Privatinsolvenz beseitigt im Normalfall die Forderungen aller Insolvenzgläubiger (§ 301 InsO). Allerdings gibt es hiervon einige Ausnahmen. Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht beseitigt.
Was sind die Forderungen von Gläubigern im Insolvenzverfahren?
Forderungen von Gläubigern, die Ihnen gegenüber während des Insolvenzverfahrens neu entstanden sind, sollten Sie bezahlen. Diese Forderungen sind nämlich von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Wenn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Verbindlichkeiten entstehen, kann der Schuldner erneut in die Schuldenfalle geraten.
Wie kann die Restschuldbefreiung unredlichen Schuldnern zugute kommen?
Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht beseitigt. Diese müssen in der Praxis weiter (in der Regel in Raten) abbezahlt werden. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass die Restschuldbefreiung unredlichen Schuldnern zugute kommt.
Kann der Schuldner wieder in die Schuldenfalle geraten?
Sollten neue Verbindlichkeiten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, kann der Schuldner wiederum in die Schuldenfalle geraten. In den Nachfolgejahren kann er eine erneute Befreiung von der Restschuld jedoch nicht beantragen.