Welche Folgen haben Streik und Aussperrung?

Welche Folgen haben Streik und Aussperrung?

Das Pendant des Streiks – die Aussperrung Im Rahmen der Aussperrung verhindert der Arbeitgeber die Erbringung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmer unter Verweigerung der Zahlung des Arbeitslohnes. Ist die Aussperrung allerdings rechtswidrig, kann sich der Arbeitgeber nicht der Lohnzahlung entziehen.

Was ist unter der Arbeitskampfmaßnahme Aussperrung zu verstehen?

Die heiße Aussperrung ist im deutschen Recht eine Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf. Sie bedeutet den vorübergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung, also eine Einstellung der Arbeit.

Was spricht gegen eine Aussperrung?

Sieben Argumente gegen Aussperrung: Aussperrung verletzt die Menschenwürde. Streik und Aussperrung sind keine gleichen Mittel. Aussperrung unterminiert das Streikrecht. Aussperrung schafft Übermacht.

Was heißt „Aussperrung“?

„Aussperrung“ heißt, dass der Arbeitgeber die Entgegennahme der Arbeitsleistung verweigert. Die Aussperrung betrifft daher immer Arbeitnehmer, die an sich arbeitswillig wären, die der Arbeitgeber aber nicht beschäftigen möchte, um die Gewerkschaft durch den Zwang zur Zahlung von Streikunterstützung…

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Was ist die Aussperrung für den Arbeitgeber?

Für den Arbeitgeber kann die Aussperrung ein Mittel sein, den Arbeitskampf schneller zu beenden. Er hat es in der Hand, die Gewerkschaften finanziell zu treffen, da sie mehr Streikgeld in die Hand nehmen müssen. Auf der Strecke bleibt der nicht organisierte Arbeitnehmer.

Welche Voraussetzungen entsprechen der rechtmäßigen Aussperrung?

Die Voraussetzungen der rechtmäßigen Aussperrung entsprechen denen des rechtmäßigen Streiks. Daneben ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten: Abwehraussperrungen sind auf das umstrittene Tarifgebiet zu beschränken. Die Zahl der ausgesperrten Arbeitnehmer darf zu der der Streikenden nicht außer Verhältnis sein.

Was ist die Rechtmäßigkeit der Aussperrung?

Die Rechtsprechung sieht die Rechtmäßigkeit der Aussperrung als gegeben, wenn „ Kampfparität “ vorliegt. Das bedeutet die Tarifparteien müssen sich gleichberechtigt gegenüberstehen. Die Maßnahme der Aussperrung sollte in jedem Fall mit eine Fachanwalt für Arbeitsrecht besprochen werden.