Welche Bindefristen gibt es?

Welche Bindefristen gibt es?

Bei EU-weiten Bauvergaben im offenen oder nicht offenen Verfahren darf die Bindefrist regelmäßig nicht mehr als 60 Kalendertage betragen (§ 10a EU Abs. 8 VOB/A), bei Bauvergaben unterhalb des Schwellenwerts nicht mehr als 30 Kalendertage (§ 10 Abs. 4 Satz 3 VOB/A).

Was ist die Bindefrist bei einer Ausschreibung?

Die Bindefrist eines Angebots ist der Zeitraum, in welchem ein Bieter an sein Angebot zivilrechtlich gebunden ist, es also nicht zurückziehen oder ändern kann. Bei Vergabeverfahren sind die Angebote regelmäßig so auszulegen, dass sich der Bieter der Zuschlagsfrist unterwirft.

Wann beginnt Bindefrist?

Die Bindefrist beginnt erst mit dem Ende der Angebotsfrist. Für Ausschreibungen von Bauleistungen gibt es konkrete Vorgaben für die Dauer der Bindefrist. Für Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A-EU (Bauleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes) beträgt die Bindefrist in der Regel 60 Kalendertage.

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Wann darf das Angebot zurückgenommen werden?

Bis zum Ende der Angebotsfrist darf das Angebot zurückgenommen werden. Dies muss dem Auftraggeber gegenüber mitgeteilt werden. Hierbei sind die jeweils vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbedingungen zu beachten. Danach kann das Angebot nicht mehr zurückgenommen werden.

Wie kann der öffentliche Auftraggeber das Angebot annehmen?

Der öffentliche Auftraggeber soll mit einem einfachen „Ja“ das Angebot annehmen können, dem Zuschlag. Mit dieser Zuschlagserteilung kommt der Vertrag zustande. Stichtag für die Verbindlichkeit des Angebots ist die vom Auftraggeber festgelegte Angebotsfrist. Bis zum Ende der Angebotsfrist darf das Angebot zurückgenommen werden.

Was sind die rechtlichen Grundbegriffe für Angebote?

Wer Angebote schreibt, der sollte die rechtlichen Grundbegriffe wie zum Beispiel „Angebot freibleibend“ oder „Angebot verbindlich“ gut kennen. Denn mit einem Angebot steigst Du als Unternehmer in Vertragsverhandlungen mit Deinem Interessenten ein. Für Verträge gelten genau vorgegebene gesetzliche Bestimmungen, die Du einhalten musst.

Was sind die Gründe für eine Ablehnung eines Angebots?

Dann können Sie auf jede Frage kompetent antworten. Zu teuer, zu spät, kein Interesse, kein Bedarf – die Gründe für die Ablehnung eines Angebots können vielfältig sein. Egal, was bei Ihnen der Grund ist, erläutern Sie immer kurz, warum das Angebot, das Sie ablehnen, nicht auf Gegenliebe gestoßen ist.

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