Welche Betriebsvereinbarung gibt es?

Welche Betriebsvereinbarung gibt es?

Welche Arten von Betriebsvereinbarungen gibt es? Man unterscheidet zwischen erzwingbaren und freiwilligen Betriebsvereinbarungen. Erzwingbare Betriebsvereinbarungen können vom Betriebsrat oder vom Arbeitgeber erzwungen werden.

Wer schreibt eine Betriebsvereinbarung?

Gemäß § 77 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsvereinbarungen von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen.

Wie nennt man eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsrat?

Freiwillige Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen außerhalb der echten Mitbestimmung. Freiwillige Betriebsvereinbarungen können nicht über die Einigungsstelle erzwungen werden. Solche freiwilligen Betriebsvereinbarungen enden mit der ausgesprochenen Kündigung, sie wirken nicht nach.

Was ist eine Betriebsvereinbarung?

Es handelt sich um eine Übereinkunft zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die rechtsverbindlich ist und – genauso wie Gesetze oder Tarifverträge – das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer gestaltet. Betriebsvereinbarungen begründen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Betriebsrat und Arbeitnehmer. Davon abzugrenzen sind Regelungsabreden.

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Wie kann eine Betriebsvereinbarung geändert werden?

Betriebsvereinbarung ändern (© mostockfootage / fotolia.com) Wie eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, so kann sie auch geändert werden und zwar durch einen Beschluss des Betriebsrates. Allerdings ist im Einzelfall zu entscheiden, ob nicht die Kündigung und der Neuabschluss die besseren Varianten sind.

Kann ich eine Betriebsvereinbarung wieder abschaffen?

Betriebsvereinbarungen wieder abschaffen. Wenn eine Betriebsvereinbarung nicht mehr angemessen oder zeitgemäß ist, muss sie ersetzt werden. Um eine Vereinbarung zu ändern oder zurückzuziehen gibt es verschiedene Wege. Der einfachste Weg ist es, einen neuen Beschluss mit dem gleichen Gegenstand zu fassen.

Ist der Arbeitgeber zuständig für die Betriebsvereinbarung?

Der Arbeitgeber ist zuständig die Betriebsvereinbarung durchzuführen und die Bestimmungen umzusetzen. Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an die Vereinbarungen in der Betriebsvereinbarung hält. Ist das nicht der Fall, können sie ggf. in einem Arbeitsgerichtsverfahren durchgesetzt werden.