Welche Betriebe brauchen eine Konzession?

Welche Betriebe brauchen eine Konzession?

Ausschank alkoholischer Getränke. Betrieb einer Gaststätte. Lotterie- oder Casinobetrieb. Bordellbetrieb oder Betrieb einer ähnlichen Einrichtung.

Wann benötige ich eine Konzession?

Gemäß § 2 des Gaststättengesetzes benötigt man eine Gaststättenerlaubnis, um ein Gaststättengewerbe zu betreiben. Dies ist der Fall, wenn jemand in festen Räumlichkeiten Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr „an Ort und Stelle“ verkaufen will.

Wer erteilt eine Konzession?

Die Konzession wird bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragt. Die Konzession wird sowohl für den Betrieb (Betriebsräume) als auch für den Betreiber ausgestellt.

Was ist eine Taxikonzession wert?

Für das erste Fahrzeug zahlen Sie einen Betrag von 185 Euro. Jedes weitere wird dann mit einer Pauschale in Höhe von 50 Euro verrechnet. Für eine Taxikonzession ist der Preis nicht pauschal anzugeben.

Was ist eine vorläufige Konzession?

Die Konzession wird sowohl für den Betrieb ( Betriebsräume) als auch für den Betreiber ausgestellt. Bei Übernahme einer bestehenden Gaststätte kann die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, selbst wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dies ist mit zusätzliche Kosten für die Konzession verbunden.

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Was ist die Gebühr für die Konzession?

Dies ist mit zusätzliche Kosten für die Konzession verbunden. Die Gebühr für die Konzession beträgt ungefähr eine halbe Monatsmiete, dies ist lokal sehr unterschiedlich. Für den Nachweis der Eignung der Betriebsräume für die Konzession wird benötigt:

Wie hoch sind die Kosten für eine Konzession?

Die Kosten für eine Konzession sind unterschiedlich hoch, je nachdem in welcher Gemeinde und in welchem Gewerbe Sie die Konzession beantragen. Bis vor einigen Jahren war eine Konzession im Gaststättengewerbe sehr teuer und konnte mehrere Tausend Euro betragen.

Was ist für die Konzession nötig?

Sanitärräume) ist für die Konzession nötig. Der Nachweis entfällt bei bereits als Gaststätte genutzten Räumen, falls sie nicht umgebaut werden sollen. Der für die Konzession notwendige Nachweis liegt der Erlaubnisbehörde dann bereits vor. Die Konzession wird nur für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume der Gaststätte erteilt.