Welche Besonderheiten sind beim Raub zu beachten?

Welche Besonderheiten sind beim Raub zu beachten?

Auch die Besonderheiten der Nötigung gem. § 240, z.B. Drohung mit einem Unterlassen, sind beim Raub zu beachten.

Ist der Raub ein Verbrechen?

Der Raub ist daher ein Verbrechen. Bei Verbrechen wird jedoch in der Regel eine sogenannte notwendige Verteidigung vorliegen, sodass Ihnen ein Pflichtverteidiger beizuordnen sein wird. Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren, ich übernehme auch bundesweit Pflichtverteidigungsmandate.

Was muss der Täter beim Raub verüben?

Im Unterschied zur Nötigung muss der Täter beim Raub allerdings Gewalt gegen eine Person verüben (bei der Nötigung reicht Gewalt gegen Sachen) oder eine Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben aussprechen (bei der Nötigung reicht die Drohung mit einem empfindlichen Übel, welches z.B. auch ein Vermögensnachteil sein kann).

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Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser wird bezahlt und muss nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jährlich mindestens 24 Werktage (Sechstagewoche) umfassen. Dabei zählen als Werktage alle Kalendertage, die weder Sonn- noch Feiertag sind.

Ist der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub zu erkennen?

2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. (2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

Wie verbindet sich der Raub mit den subjektiven Merkmalen des Diebstahls?

Der Raub verbindet die objektiven und subjektiven Merkmale des Diebstahls gem. § 242 mit den qualifizierten Nötigungsmitteln der Gewalt gegen eine Person oder der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zu einem eigenständigen zweiaktigen Delikt. 249. Expertentipp.

Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung?

Die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung erfolgt mithin wie beim Diebstahl auch ausschließlich anhand der inneren Willensrichtung des Opfers und nicht danach, wer nach außen hin den Gewahrsamswechsel vollzieht.

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Ist der Diebstahl im Raub enthalten?

Da der Diebstahl im Raub enthalten ist, können sich Besonderheiten im Zusammenspiel zwischen Diebstahl, Raub und Anstiftung ergeben. In der Klausur können Ihnen drei verschiedene Konstellationen begegnen, die wir nachfolgend kurz wiederholen werden.