Inhaltsverzeichnis
Welche Bedeutung hat das Subsidiaritätsprinzip für die Soziale Arbeit?
Der Begriff Subsidiarität beschreibt im Bereich der sozialen Arbeit das Verhältnis von Staat und Gesellschaft. Er bezieht sich auf die „Nachrangigkeit“ der öffentlichen Träger; diese übernehmen soziale Aufgaben erst dann, wenn der Bedarf nicht durch freie Träger gedeckt werden kann.
Welche Ziele hat die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII?
Die Kinder- und Jugendhilfe fördert Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und hilft jungen Erwachsenen in besonders schwierigen Situationen. Sie berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung ihrer Kinder.
Warum gilt die Vaterschaft als Vater des Kindes?
Wenn die Eltern eines Kindes verheiratet sind, gilt der Ehemann rechtlich automatisch als Vater des Kindes. Bei einem unverheirateten Paar muss der Vater dagegen die Vaterschaft anerkennen, wenn er das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben möchte. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1594 und § 1595 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Was ist die rechtliche Grundlage für die Anerkennung der Vaterschaft?
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1594 und § 1595 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kann der Vater bereits vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennen, dazu ist die Zustimmung der Mutter nötig. Die Anerkennung muss gemäß § 1597 BGB öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt oder von einem Notar.
Ist der Vater eines Kindes verheiratet?
Wenn die Eltern eines Kindes verheiratet sind, gilt der Ehemann rechtlich automatisch als Vater des Kindes. Bei einem unverheirateten Paar muss der Vater dagegen die Vaterschaft anerkennen, wenn er das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ausüben möchte.
Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam?
Ist die Vaterschaftsanerkennung bereits wirksam, kann diese nicht einmal mit Zustimmung der Mutter widerrufen werden. In diesem Fall ist einzig ein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft nötig. Hierfür müssen Beweise vorgelegt werden, dass das Kind nicht vom betroffenen Vater stammt.