Welche Anspruche gibt es bei Diskriminierung?

Welche Ansprüche gibt es bei Diskriminierung?

Ansprüche bei Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz

  • Schadenersatz oder.
  • Beseitigung der Diskriminierung und.
  • Ersatz des Vermögensschadens und Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung.

Welche Maßnahmen kann ein Verstoß gegen das AGG geahndet werden?

Verstößt ein Mitarbeiter gegen das AGG, müssen Sie Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen (Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung).

Was regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Es regelt die Rechtsfolgen von Diskriminierung am Arbeitsplatz, unter der Voraussetzung, dass die Benachteiligung eine der folgenden Personengruppen betrifft und sich auf eines dieser sechs persönlichen Merkmale bezieht: Welche körperliche Beeinträchtigung stellt eine Behinderung im Sinne des AGG dar?

Ist der Arbeitgeber Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Opfer von Diskriminierung am Arbeitsplatz haben oft die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen (§ 15 AGG). Hat der Arbeitgeber die Benachteiligung zu vertreten (d. h. Arbeitgeber hat selbst diskriminiert), besteht ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen materiellen Schadens (Lohnausfall).

LESEN SIE AUCH:   Kann man Teilzeit und Minijob gleichzeitig arbeiten?

Was ist eine unmittelbare Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei einer Bewerbung?

Bei einer unmittelbaren Diskriminierung am Arbeitsplatz oder bei einer Bewerbung kann sowohl eine einzelne Person oder ein bestimmte Personengruppe betroffen sein. In der Regel liegt hier gezielte Absicht vor. Der Arbeitgeber oder für die Personaleinstellung Verantwortliche schließt Personen dieses Kreises explizit für den Arbeitsplatz aus.

Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von einer Diskriminierung betroffen?

Ist ein Arbeitnehmer unmittelbar von einer Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen, so kann er gegenüber seinem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Auch bei mittelbarer Diskriminierung kann ein Anspruch auf Entschädigung erwachsen.