Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Angaben stehen am Ende einer E-Mail?
- 2 Wie kann man fremde E-Mails lesen?
- 3 Hat der Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account nicht gestattet?
- 4 Ist die private E-Mail-Nutzung erlaubt?
- 5 Was sind die Pflichtangaben in der E-Mail Signatur?
- 6 Ist eine E-Mail eine dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen?
- 7 Wie kommt der Vertrag mit einer E-Mail zustande?
- 8 Was ist bei der Verwendung von Mailadressen angebracht?
Welche Angaben stehen am Ende einer E-Mail?
Meist enthalten E-Mails am Ende nur ein nettes, abschließendes Grußwort. Eine Signatur mit Name und Anschrift fehlt häufig. Doch E-Mail-Signaturen erleichtern nicht nur die Kontaktaufnahme potenzieller Kunden für telefonische Rückfragen. Oftmals sind sie in der Regel gesetzlich vorgeschrieben.
Wie kann man fremde E-Mails lesen?
Zudem liegt beim heimlichen Lesen fremder Mails eine Persönlichkeitsverletzung vor. Im Privatrecht unterliegen E-Mails dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Der Geschädigte kann danach eine Unterlassung und ggf. eine Geldentschädigung verlangen.
Ist der Arbeitgeber berechtigt am Zugriff auf den E-Mail-Account?
Hiernach muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse am Zugriff auf den E-Mail-Account haben. Erneut ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erforderlich: Eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers gegen diejenigen des Geschäftsführers oder Vorstandes muss zu Gunsten des Arbeitgebers ausfallen.
Wie misslich ist die Lage des Arbeitgebers beim E-Mail-Account?
Besonders misslich ist die Lage des Arbeitgebers, wenn dieser die private Nutzung des E-Mail-Accounts gestattet hat. Vor der Abwägung der arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Interessen stellt sich dann die Frage, ob der Arbeitgeber den strengen Anforderungen des Fernmeldegeheimnisses unterliegt.
Hat der Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account nicht gestattet?
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Nutzung des betrieblichen E-Mail-Kontos nicht gestattet, hat er weitgehende Kontrollbefugnisse. Nutzt der Arbeitnehmer den betrieblichen E-Mail-Account dennoch privat, handelt er vertragswidrig. Mit einem solchen Verhalten muss der Arbeitgeber regelmäßig nicht rechnen.
Ist die private E-Mail-Nutzung erlaubt?
„Ist die private E-Mail-Nutzung erlaubt (oder gilt sie als erlaubt, (…)), ist der Arbeitgeber gegen-über den Beschäftigten und ihren Kommunikationspartnern zur Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.“ Das Fernmeldegeheimnis gelte jedenfalls, solange der Übertragungsvorgang in Bezug auf die betreffende E-Mail noch nicht beendet sei.
Was gehört in eine E-Mail Signatur?
Pflichtangaben geschäftlicher E-Mail-Signaturen
- Name der Firma und Rechtsform gemäß Handelsregister.
- Ladungsfähige Anschrift der Firma.
- Registergericht inklusive Registrierungsnummer im Handelsregister.
- Namen der Geschäftsführer sowie ggf. der Vorstandsmitglieder und des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Welche E-Mails erfüllen die Anforderungen der Schriftform?
Eine E-Mail erfüllt also nur dann die Anforderungen der Schriftform, wenn sie ausgedruckt und anschließend im Original unterzeichnet wird – das dürfte der absolute Ausnahmefall sein. Die Textform und E-Mails. Anders ist das bei der – deutlich weniger bekannten – Textform.
Was sind die Pflichtangaben in der E-Mail Signatur?
V. Graphische Darstellung der Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur. Allerdings erleichtern diese Kontaktdaten eine leichte und schnelle Rückantwort für den Empfänger und gehören mittlerweile als fester Bestandteil zur E-Mail Signatur. Darüber hinaus ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID, sowie der Steuernummer nicht erforderlich.
Ist eine E-Mail eine dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen?
Eine E-Mail erfüllt also nur dann die Anforderungen der Schriftform, wenn sie ausgedruckt und anschließend im Original unterzeichnet wird – das dürfte der absolute Ausnahmefall sein. Anders ist das bei der – deutlich weniger bekannten – Textform. Für diese Form genügt gem. § 126b BGB auch eine andere dauerhafte Wiedergabe in Schriftzeichen.
Was sind die geschäftlichen E-Mails der GmbH und der UG?
Die geschäftlichen E-Mails der GmbH und der UG müssen gemäß § 35a GmbHG folgende Angaben enthalten: Die vollständige Firma (in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut) Die Rechtsform der Gesellschaft (GmbH oder UG)
Was muss in einer Signatur enthalten sein?
Wie kommt der Vertrag mit einer E-Mail zustande?
Bei einer an eine individuelle Person gerichteten E-Mail kommt der Vertrag (oder die Vertragsänderung) durch den Austausch zweier sich deckender Erklärungen (Mail und Rückmail) zustande. Anders bei den an die Allgemeinheit gerichteten Website-Angeboten. Denn Webshops beinhalten in der Regel noch keine konkreten Angebote,…
Was ist bei der Verwendung von Mailadressen angebracht?
Vorsicht ist auch bei der Verwendung von Mailadressen auf Visitenkarten oder auf Geschäftsbriefen angebracht. Im Handelsverkehr zwischen Kaufleuten nämlich gilt, dass der Vertragspartner auf das ihm unterbreitete Angebot unverzüglich mit sog. Kaufmännischem Bestätigungsschreiben reagieren, also ggf. widersprechen muss.
Warum stammt diese E-Mail nicht von Interpol?
Die E-Mail stammt nicht von Interpol! Vielmehr gehört diese E-Mail zu einer Betrugsmasche, bei der über eBay-Kleinanzeigen und anderen Anzeigenmärkten Kontakt zu möglichen Opfern gesucht wird. Wir haben bereits von der Masche berichtet, bei der ein Kaufinteresse vorgetäuscht wird und der Verkäufer anschließend per Vorschussbetrug abgezockt wird.