Welche Angaben mussen auf verpackten Lebensmittel stehen?

Welche Angaben müssen auf verpackten Lebensmittel stehen?

Lesbarkeit der Pflichtangaben. Alle Pflichtangaben sind an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen.

  • Bezeichnung des Lebensmittels.
  • Zutatenverzeichnis.
  • Allergenkennzeichnung.
  • Nettofüllmenge.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum.
  • Firmenanschrift.
  • Herkunftskennzeichnung.
  • Welche Zusatzstoffe sind auf dem Etikett enthalten?

    Alle verwendeten Zusatzstoffe müssen mit ihrem Klassennamen, z. B. Konservierungsstoff, Farbstoff, Süßungsmittel und mit dem chemischen Namen oder der E-Nummerin der Zutatenliste angegeben sein. Für Bio-Produkte gilt: Wenn Bio auf dem Etikett steht, muss die Verpackung ein ökologisch erzeugtes Produkt enthalten.

    Welche Mindestgröße muss man auf einem Etikett haben?

    Die Pflichtangaben auf einem Etikett müssen eine bestimmte Mindestgröße haben und zwar richtet sich diese nach der Höhe des kleinen Buchstabens „x“. Um die Lesbarkeit der Angaben zu gewährleisten, darf die sogenannte „x-Höhe“ nicht kleiner als 1,2 mm sein.

    Wie sind die Nährwerte eines Lebensmittels angegeben?

    Um die Nährwerte eines Lebensmittels vergleichen zu können, werden beim überwiegenden Teil der Lebensmittelverpackungen die Nährwertangaben angegeben. Trägt eine Verpackung gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben, wie beispielsweise Vitamine oder Mineralstoffe, dann ist die Kennzeichnung der Nährwerte Pflicht.

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    Was sind besondere Pflichtangaben für Lebensmittel?

    Besondere Pflichtangaben. Nach Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gibt es weitere verpflichtende Angaben für bestimmte Arten oder Klassen von Lebensmitteln, die im Anhang III aufgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise: Sind Lebensmittel in bestimmten Gasen verpackt, muss die Angabe „unter…