Inhaltsverzeichnis
Welche Angaben muss der Angeklagte machen?
Welche Angaben „zur Person“ in der Hauptverhandlung gemacht werden müssen, ergibt sich aus § 111 OWiG. Danach ist der Angeklagte nur verpflichtet Angaben zum Namen, Geburtsort und -tag, den Familienstand, Beruf, Wohnort und der Staatsangehörigkeit zu machen. Zu sonstigen Angaben ist der Angeklagte nicht verpflichtet.
Kann Angeklagter Zeuge sein?
Rechtskräftig verurteilt: Sie müssen jetzt als Zeuge aussagen. Im Strafprozess können Sie nur entweder Angeklagte/r sein oder, wenn nicht, Zeuge/Zeugin. Es gibt nichts dazwischen. Nach Rechtskraft oder Verfahrensende ist man nicht „früherer Angeklagter“.
Warum erscheint ein Angeklagte nicht zu dem Hauptverhandlungstermin?
Wenn ein Angeklagte nicht zu dem festgesetzten Hauptverhandlungstermin erscheint, kann dies ganz unterschiedliche Gründe haben. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen dem vorsätzlichen Nichterscheinen, dem Fernbleiben aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder aber dem Fehlen aufgrund mangelhafter Inkenntnissetzung durch das Gericht.
Ist der Angeklagte begrifflich beschuldigt?
(3)Angeklagterwird er, wenn daran anschließend das Gericht beschließt,die Anklage zuzulassen. Wer sich unsicher ist, welcher Begriff im konkreten Fall passt: Auch der Angeschuldigte und der Angeklagtebleiben begrifflich Beschuldigte,schließlich besteht bei diesen noch immer der Verdacht der Begehung einer Straftat.
Warum ist der Angeklagte vor Gericht anwesend?
Diese Anwesenheitspflicht des Angeklagten führt dazu, dass der Angeklagte (öffentlich-rechtlich) verpflichtet ist, vor Gericht zu erscheinen und anwesend zu bleiben ( § 231 Abs. 1 StPO ), wenn dieses im Rahmen der gerichtlichen Aufklärungspflicht ( § 244 Abs. 2 StPO) über seine Schuld und ggf. zu verhängende Sanktionen verhandelt.
Ist der Angeklagte in der Beweislast?
Zu beachten ist jedoch, dass der Angeklagte stets in der Beweislast steht, sein Unverschulden im Hinblick auf das Nichterscheinen vor Gericht zu belegen und die Abwesenheit allen voran zeitnah von seinem Rechtsbeistand ankündigen zu lassen.