Welche Altersrente?

Welche Altersrente?

Checkliste: Wann Sie Ihre Altersrente bekommen können

Voraussetzungen Regelaltersrente Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Normale Altersgrenze 65 – 67 (ab Jahrgang 1947 schrittweise steigend) 63 – 65 (ab Jahrgang 1952 schrittweise steigend)
Wartezeit (Mindestversicherungszeit) 5 Jahre 35 Jahre

Wie heißt die normale Rente?

Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Vollrente und Teilrente?

Versicherte können eine Rente wegen Alters in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Für die Zeit bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze ist eine Teilrente zu zahlen, wenn sich dies aus der Berücksichtigung von Hinzuverdienst ergibt.

Welche Voraussetzungen haben sie für eine reguläre Altersrente?

Voraussetzungen für diese Rente: Sie haben das maßgebende Alter erreicht und Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 5 Jahren erfüllt. Die reguläre Altersrente, die Regelaltersrente, können fast alle bekommen, die gearbeitet haben oder Kinder erzogen haben.

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Was ist die Regelaltersrente?

Die Regelaltersrente ist eine Rente wegen Alters. So steht es in § 33 SGB VI geschrieben.

Wann haben Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente?

Demnach haben Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, einen Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie Die Regelaltersgrenze wird frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Fraglich ist nunmehr, wann genau man die Regelaltersgrenze erreicht. Versicherte, die vor dem 1.

Was ist die Mindestaltersgrenze für die Altersrente?

Die Versicherten können diese Rente grundsätzlich beziehen, wenn die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist und ein Mindestalter, die Regelaltersgrenze, erreicht wurden. Die Regelaltersgrenze für die Altersrente wurde von 65 Jahre auf 67 Jahre, Stichwort „Rente mit 67“, angehoben.