Was zahlt die Krankenkasse nach Unfall?

Was zahlt die Krankenkasse nach Unfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt neben Behandlungskosten für einen Arbeits- oder Wegeunfall auch Behandlungskosten, die aus einer längeren Arbeitsunfähigkeit entstehen. Das zahlen wir Ihnen im Auftrag der Unfallversicherungsträger aus.

Was zählt als häuslicher Unfall?

Ein Haushaltsunfall liegt vor, wenn er sich entweder im Haushalt oder dessen unmittelbarer Umgebung, insbesondere in Gärten, Höfen und Garagen oder bei Freizeitbeschäftigungen und bei sportlichen Betätigungen ereignet hat.

Wer zahlt bei einem Unfall zu Hause?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Sache des Arbeitgebers. Wenn aber der Unfall außerhalb der Arbeit und des Arbeitsweges passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer sich auch für Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit absichern möchte, muss eine private Unfallversicherung abschließen.

Wie kann ich die Versicherung nach einem Unfall in Anspruch nehmen?

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Wer im Haftpflichtfall die Versicherung nach einem Unfall in Anspruch nehmen will, muss wissen, wie er sich an der Unfallstelle verhalten muss und wie die Schadensregulierung nach dem Unfall erfolgt. Jede Nachlässigkeit hat Folgen.

Wie kann ich einen Unfall ohne Versicherung klären?

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden aufkommen. Unser Musterbrief zeigt Ihnen, wie Sie die Aufforderung an die gegnerische Versicherung formulieren können. Erfahren Sie außerdem, was zu tun ist, wenn Sie einen Unfall ohne Versicherung klären möchten.

Was bezahlt die Versicherung bei einem Verkehrsunfall?

Verkehrsunfall! Was bezahlt die Versicherung, was nicht? Reparatur, Gutachten, Mietwagen, Rechtsanwalt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall … dies sind die gängigsten „Schadenspositionen“ bei einem Verkehrsunfall mit Blech- und Personenschaden. Doch auf was muss ich achten, damit ich nicht doch auf meinen Kosten sitzen bleibe?

Wie lange bleiben sie bei der Gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet?

Maximal 3 Tage bleiben Ihnen für die Meldung Ihres Unfalls bei der gesetzlichen Unfall­versicherungen. Arbeits­- und Wege­unfälle sollten deshalb unmittelbar gemeldet werden. Stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert ist und die Schadensmeldung erfolgen kann.

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