Was wird in dem Mutterschutzgesetz geregelt?

Was wird in dem Mutterschutzgesetz geregelt?

Das Mutterschutzgesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie schwanger sind. Er gilt bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Wann muss eine werdende Mütter Elternzeit beantragen?

Da für Mütter in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz gilt, beginnt für sie die Elternzeit erst danach. Mütter müssen demnach ihren Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber einreichen.

Welche Anwendungsbereiche hat das Mutterschutzgesetz?

§ 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes (1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

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Was übernimmt die obligatorische Krankenversicherung bei Mutterschaft?

Die Pflegeleistungen werden durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen. Diese übernimmt neben den Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit die Kosten von weiteren besonderen Leistungen bei Mutterschaft (Art. 29 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung KVG).

Was ist eine kantonale Mutterschaftsversicherung in Genf?

Der Kanton Genf hat eine kantonale Mutterschaftsversicherung eingerichtet für Mütter und für Adoptiveltern, die im Kanton eine Erwerbstätigkeit ausüben. Diese ergänzt die Bundesregelung und enthält eine grosszügigere Regelung hinsichtlich der Dauer (in Genf 16 Wochen) und des Höhe des Betrages.

Wie lange dauert die Arbeit während der Schwangerschaft und stillende Mütter?

Während der ganzen Schwangerschaft und für stillende Mütter sind gefährliche oder beschwerliche Arbeiten verboten. Kann keine gleichwertige Arbeit ohne Risiken vorgeschlagen werden, besteht Anspruch auf 80\% des Lohnes. Es besteht ein Arbeitsverbot während acht Wochen nach der Niederkunft.